Düngegesetz geht in Vermittlungsausschuss
Ziel des Düngegesetzes ist es, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken. Das wurde von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem soll durch die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.
Außerdem soll das Gesetz die Grundlage für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung schaffen. Durch erstere soll die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen. Durch das Monitoring möchte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.
VKU: Bedeutung des Grundwasserschutzes
„Das leidige Hin und Her beim Düngegesetz muss ein Ende finden. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung nunmehr den Vermittlungsausschuss anrufen will, um sich mit den Ländern auf neue Düngeregeln zu einigen“, sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Die Mitglieder des Verbands versorgen rund 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser und entsorgen das Abwasser von 44 Prozent der Einwohner.
Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge könne es gelingen, die Grundwasserkörper als wichtigste Trinkwasserressource auch langfristig zu schützen. Dafür sei unter anderem die Nährstoffbilanz notwendig, die im Gesetzesentwurf weiterhin enthalten ist.
Keine Hintertür für die Landwirtschaft
„Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen Gewässerbelastungen und -verunreinigungen die blaue Ressource nicht noch zusätzlich verknappen“, sagte Specht. „Deshalb dürfen auch die geplanten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die gewässerschonend arbeiten, keine Hintertürchen offen lassen. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie muss weiter fest im Blick sein.“
Wann sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befasst, steht noch nicht fest. (hp)