Oberste Maßnahme für IT-Sicherheitsverantwortliche ist das Einrichten einer lückenlosen Echtzeit-Übersicht über das gesamte IT-Ökosystem, sagt Rene Golembewski von dem auf Cybersecurity spezialisierten Unternehmen Tanium.

Oberste Maßnahme für IT-Sicherheitsverantwortliche ist das Einrichten einer lückenlosen Echtzeit-Übersicht über das gesamte IT-Ökosystem, sagt Rene Golembewski von dem auf Cybersecurity spezialisierten Unternehmen Tanium.

Bild: © Skórzewiak/AdobeStock

Von Stromversorgung über Telefon und Bahnstrecken bis hin zum kompletten Zahlungsverkehr: Die kritische Infrastruktur in Deutschland soll besser als bisher vor Terrorangriffen, Sabotageakten und Naturkatastrophen geschützt werden. Dieses Ziel verfolgen die Eckpunkte für ein umfassendes Gesetzespaket, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

«Wir müssen uns insgesamt besser gegen Krisen wappnen», erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). «Wir werden die besonders zu schützenden Bereiche definieren, Risiken und Bedrohungslagen besser erkennen und verpflichtende Schutzstandards festlegen.» Fehlende sowie uneinheitliche Regelungen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen (Kritis) sollen mit dem angepeilten Kritis-Dachgesetz der Vergangenheit angehören.

Für Hackerangriffe gibt es bereits klare Regelungen, doch der jüngste Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hat gezeigt, dass die Infrastruktur nicht nur vor Cyberangriffe geschützt werden muss. «Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst», versicherte Faeser. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine gebe es auch in Deutschland eine «veränderte Sicherheitslage».

Anlagen müssen regelmäßig auf mögliche Risiken geprüft werden

Das Kritis-Dachgesetz soll vor allem einheitliche Mindeststandards festlegen, wie sich Betreiber wichtiger Anlagen besser schützen und wann sie Schäden melden müssen. Zudem müssen die Anlagen - etwa aus den Sektoren wie Energie, Wasser, Verkehr, Ernährung und Telekommunikation - regelmäßig auf mögliche Risiken überprüft werden. Eine zentrale Rolle soll dabei das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) spielen. Das Innenministerium will diese Einrichtung zur zentralen Aufsichtsbehörde ausbauen. (dpa/hoe)

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