Der Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den kommunalen Beteiligungshöchstbetrag von 0,2 auf 0,3 Cent je Kilowattstunde anheben und zugleich Pachten für Windflächen begrenzen. In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag prallten damit zwei Ziele aufeinander: Kosten senken und kommunale Wertschöpfung sichern.
Für Städte, Gemeinden und Landkreise geht es dabei um mehr als eine reine Fördersumme. Kommunen können an Erträgen beteiligt sein und zugleich als Flächeneigentümer Pachteinnahmen erzielen. Für kommunale Unternehmen entscheiden außerdem Netzanschluss, Einspeiseregeln und Vermarktung über die Wirtschaftlichkeit. Deshalb verlangten mehrere Sachverständige, das EEG mit dem geplanten Netzpaket und der Netzentgeltreform abzustimmen.
Lesen Sie auch: Große EEG-Reform voraus: Ein Überblick über vier Knackpunkte
Förderung soll Markt- und Erlösrisiken neu verteilen
Der Entwurf sieht zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) vor. Sie sichern Erlöse, wenn der Marktwert unter dem festgelegten Wert liegt; bei höheren Marktwerten sollen Betreiber zurückzahlen. Die Bundesregierung verspricht sich davon Investitionssicherheit und weniger Mehrerlöse.
Über die Folgen sind die Sachverständigen uneins. Sebastian Bolay, Bereichsleiter bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), warnt vor schwächeren Preissignalen und weniger Speicheranreizen: "Deswegen sollte die Energiewende aus unserer Sicht deutlich mehr nachfragegetrieben laufen als bisher." Er will Ausbau und Stromverbrauch stärker zusammenführen.
Der Deutsche Städtetag begrüßt die zweiseitigen Differenzverträge als Kostensenkungsinstrument. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützen sie grundsätzlich, fordern aber einen Marktwertkorridor.
Lesen Sie auch: Was der Kurswechsel bei der Photovoltaik für Stadtwerke bedeute
Dieser soll einen Puffer schaffen, bevor Betreiber Mehrerlöse zurückzahlen müssen, und Vermarktungskosten sowie Abweichungen zwischen Referenzwert und tatsächlichem Erlös berücksichtigen. Der BEE fordert bei Wind- und Solaranlagen einen dynamischen Sicherheitszuschlag von sechs Prozent des technologiespezifischen Marktwerts. ARGE Netz schlägt einen Korridor von zehn bis 15 Prozent oberhalb des anzulegenden Werts vor; zusätzliche Markterlöse innerhalb dieses Korridors sollen bei den Betreibern bleiben. Björn Spiegel, Leiter Strategie und Politik bei ARGE, nannte in der Anhörung die 15 Prozent – den oberen Wert der A-Netz-Spanne.
EEG: Für Investoren zählt das Gesamtpaket
Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), verwies auf Wechselwirkungen mit Netzanschlüssen, Einspeisebegrenzungen und künftigen Netzentgelten. Diese Regeln bestimmten mit, ob Projekte wirtschaftlich seien. Björn Spiegel warnte: "Keine Rentabilität heißt eben keine Finanzierung und damit auch keine oder deutlich weniger Projekte." Eine gemeinsame Berechnung der Folgen legten die Sachverständigen nicht vor.
Für kommunale Versorger ist auch die Direktbelieferung von Gewerbe und Industrie relevant. Bolay fordert eine staatliche Risikoabsicherung für Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements, PPA), damit Banken langfristige Lieferungen leichter finanzieren. Heinen-Esser warnt, Rückzahlungen nach Referenzmarktwert könnten den tatsächlichen PPA-Erlös übersteigen. Beide wollen Direktleitungen erleichtern; die Reaktion des Gesetzgebers ist offen.
Kleine Dachanlagen sind auch ein Kundenthema
Der Entwurf verändert die Förderung neuer Dachanlagen. Bei Anlagen von 25 bis 100 Kilowatt soll vor allem der Förderweg wechseln, sagt Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Unter 25 Kilowatt könnte die reguläre Förderung ganz entfallen. Dann hängt die Wirtschaftlichkeit stärker von Eigenverbrauch und Vermarktung ab.
Lesen Sie auch: EEG 2027: Was sich für Stadtwerke konkret ändert
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und der BEE halten eine Direktvermarktungspflicht für kleine Anlagen derzeit für unpraktikabel; sie verweisen auf fehlende digitale Abläufe und hohe Fixkosten. Die DIHK unterstützt einen schrittweisen Übergang. Frederik Moch vom DGB schlägt einen einmaligen, an Bedingungen geknüpften Investitionszuschuss vor: "Die Kleinanlagen in die Direktvermarktung zu schicken, ist ehrlich gesagt kein sinnvoller Weg, weil das einfach zu einer hohen Komplexität führen würde." Sein Vorschlag soll das Investitionsrisiko begrenzen. Müller mahnt, zunächst die Wirkung des Solarspitzengesetzes auszuwerten.
Diese Sachverständigen wurden in den Bundestag geladen:
- Eva Bode – Deutscher Städte- und Gemeindebund
- Sebastian Bolay – Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bereich Energie, Umwelt und Industrie
- Ursula Heinen-Esser – Präsidentin, Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
- Till Jenssen – Deutscher Städtetag
- Martin Klausch – Referatsleiter, Deutscher Landkreistag
- Carsten Körnig – Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)
- Frederik Moch – Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Thorsten Müller – Wissenschaftlicher Leiter, Stiftung Umweltenergierecht
- Sandra Rostek – Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie
- Björn Spiegel – Leiter Politik und Strategie, ARGE Netz
Akzeptanz hat eine kommunale Rechnung
Der Entwurf soll den Beteiligungshöchstbetrag für Standortkommunen von 0,2 auf 0,3 Cent je Kilowattstunde anheben. Eva Bode vom Deutschen Städte- und Gemeindebund warnte: "Wenn wir den Ausbau der erneuerbaren Energien wollen, müssen wir auch darauf achten, dass Kosteneffizienz und Akzeptanz nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil das am Ende ein Nullsummenspiel ist." Bode und Martin Klausch vom Deutschen Landkreistag fordern eine verpflichtende Beteiligung und einen Ausgleich auch für abgeregelte Strommengen. Sonst erhalten Kommunen mit Netzengpässen weniger. Moch unterstützt die höhere Beteiligung, verweist aber auf mögliche Mehrkosten.
Umstritten ist der Pachtdeckel für Windenergie an Land: Flächenentgelte sollen auf 3,5 Prozent des Produkts aus jährlichem Standortertrag und anzulegendem Wert begrenzt werden. Kommunale Spitzenverbände und BEE warnen vor Einnahmeverlusten. Der DGB unterstützt den Deckel grundsätzlich, sieht aber Risiken für geeignete Flächen. ARGE Netz lehnt die konkrete Fassung ab, hält eine Begrenzung aber für möglich. DIHK und Müller bezweifeln, dass die Kosten sinken, wenn Zahlungen in andere Vertragsbestandteile wandern. Eine gemeinsame Position fehlt.
Lesen Sie auch: "Es brodelt": Der EEG-Pachtdeckel und seine Gegner
Bei Bioenergie geht es auch um erzeugte Strommengen
Das im Entwurf vorgesehene Ziel von 9,5 Gigawatt (GW) aus Bioenerige für 2030 und 2035 reiche nicht aus, um die bisherige Stromerzeugung zu sichern, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. In seiner Stellungnahme fordert das Büro stattdessen 19,3 GW und jährliche Ausschreibungen von 2500 Megawatt (MW) zwischen 2027 und 2032.
Lesen Sie auch: Hängepartie: Warum Stadtwerke auf eine schnelle EEG-Novelle drängen
Rostek fordert außerdem flexiblere Betriebsviertelstunden, mehr Spielraum für kleinere wärmegeführte Anlagen und Batteriespeicher als Flexibilitätsoption. Für Kommunen steht auch die Wärmeerzeugung auf dem Spiel: Neben Strom liefern Biogasanlagen Wärme. Im Verfahren muss sich zeigen, wie der Gesetzgeber Flexibilität fördert, ohne bestehende Anlagen wirtschaftlich zu überfordern.
EEG 2027: Die entscheidenden Regeln stehen noch aus
EEG, Netzpaket und Netzentgeltreform bestimmen gemeinsam, zu welchen Bedingungen Anlagen angeschlossen werden, einspeisen und wirtschaftlich arbeiten. Dass die verschiedenen Vorhaben aufeinander abgestimmt werden, wird bereits seit Bekanntwerden dieser immer wieder gefordert.
In den Stellungnahmen zur Ausschusssitzung wird zudem davor gewarnt, dass die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 Ende 2026 ausläuft. Für den neuen Förderrahmen ist eine Anschlussgenehmigung nötig. Heinen-Esser warnte vor Verzögerungen beim Start am 1. Januar 2027; Müller plädierte für Vorsorge bei einer Übergangslösung. Die Anhörung klärte das nicht. Im weiteren Verfahren muss sich zeigen, ob Kostensenkung, Investitionssicherheit und kommunale Wertschöpfung zusammenpassen.