Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vergangene Woche umfangreiche Kritik und zahlreiche Änderungsvorschläg am EEG-Entwurf der Bundesregierung hervorgebracht. Nun hat die Bundesregierung darauf reagiert: Den Großteil der Forderungen, die aus Sicht der Länderkammer aber auch bereits im Vorfeld von Branchenverbänden als entscheidend für eine erfolgreiche Energiewende gelten, lehnt das Kabinett ab.
Angefangen bei der Stromverbrauchsprognose für das nächste Jahrzehnt. Während die Länderkammer von etwa 750 TWh bis 2030 ausgeht, hält das Bundeskabinett weiter an 580 TWh sowie den entsprechenden Ausbauzielen fest. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Regierung: „Die Ausbaupfade sind so berechnet, dass sich die angegebenen Mengen an der jeweils oberen Grenze zur Zielerreichung orientieren.“ Zudem wird auf das geplante kontinuierliche Monitoring der tatsächlichen und erwarteten Entwicklung des Bruttostromverbrauchs verwiesen und auf die Möglichkeit der Anpassung, auch mit Blick auf die mögliche Anhebung der EU-Klimaziele.
Smart-Meter-Pflicht bleibt
Der Bundesrat wiederum hatte in seinen Empfehlungen einen Ausbau der Windenergie an Land von fünf GW pro Jahr gefordert. 10 GW sollten jährlich an Solarleistung installiert werden, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.
Ebenfalls in der Kritik des Bundesrates steht die Smart-Meter-Pflicht für Kleinstanlagen ab einem kWp. Doch auch hier weicht die Bundesregierung nicht von ihrer Position ab. Zwar treffe die angeprangerte Unverhältnismäßigkeit von Kosten-Nutzen der Smart-Meter-Pflicht für Bestandsanlagen ab einem kWp zu, für Neuanlagen treffe das jedoch nicht zu.
Keine Änderungen bei PV-Dachanlagen
Abgelehnt wurde auch der Vorschlag, das Eigenversorgungsverbot in den Ausschreibungen für PV-Dachanlagen ab 500 kWp zu kippen. Als Begründung verweist das Bundeskabinett auf möglichst einheitliche Wettbewerbsbedingungen in den Ausschreibungen. Um Wettbewerb und Marktintegration geht es auch bei der Verschärfung der 6-Stunden-Regelung bei negativen Strompreisen. Künftig soll die Förderung bereits bei 15 aufeinanderfolgenden negativen Strompreisminuten aussetzen. So sollen laut Bundesregierung Anlagenbetreiber angereizt werden mit Speicherbetreibern zu kooperieren oder Absicherungsgeschäfte am Stromterminmarkt zu tätigen.
Etwas Hoffnung gibt es allerdings doch, denn in der Stellungnahme wird angekündigt: Die vermeintlichen Härten der Neuregelung sollen zu-dem durch eine Regelung abgemildert werden, wonach sich der Förderzeitraum um die Zeiten negativer Strompreise verlängert. Damit erhalten die Anlagenbetreiber eine höhere Planungssicherheit. Die Bundesregierung wird hierzu eine Regelung für das parlamentarische Verfahren vorlegen.
Kein Mieterstromzuschlag im Quartier
Ernüchterung droht jedoch beim Mieterstrom. Eine Erweiterung des Mieterstromzuschlags auf Quartierskonzepte sei von der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen. Noch bis Ende November soll der Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle durch den Bundestag gehen. Zu Jahresbeginn soll das Gesetz in Kraft treten. (lm)



