Die Agri-Photovoltaik, kurz Agri-PV, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie verknüpft die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte mit der Solarstromproduktion auf ein und derselben Fläche und ermöglicht eine Doppelernte. Allerdings ist die noch junge Technik in Deutschland bisher noch nicht aus der Nische gekommen.
Doch nun gibt es Rückenwind über Innovationsausschreibungen. In ihrem Rahmen werden ab Frühjahr 2022 erstmals auch Agri-PV Anlagen, schwimmende PV-Anlagen und PV-Überdachungen für Parkplätze gefördert. Am 19. Mai verständigte sich das Bundeskabinett darauf, das ursprünglich vorgesehene Ausschreibungsvolumen von 50 Megawatt (MW) auf 150 MW aufzustocken. Förderfähig sind Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 Kilowatt bis 2 MW.
Flächenkulisse erweitert
Zudem erweitert das vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete Verordnungspaket zur Umsetzung des EEG 2021 die Flächenkulisse für Agri-PV-Anlagen. Sie werden im Zuge der Innovationsauschreibungen künftig auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen für mehrjährige Kulturen und Dauerkulturen gefördert.
Dies schließt auch Flächen mit ein, auf denen Obst angebaut wird. Ursprünglich war nur vorgesehen, Agri-PV auf Ackerflächen zu fördern. Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, der BSW und mehrere Bundesländer waren gegen diese Flächenbegrenzung Sturm gelaufen.
Großes Potenzial im Obstbau – Schutz vor Extremwetter
„Insbesondere für die Anwendung im Obstbau und bei Sonder- und Dauerkulturen sehen wir großes Potenzial“, unterstreicht Udo Hemmerling, Stellvertretender Generalsekretär des DBV. Obst, Beeren und Wein müssten etwa oft vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand geschützt werden. Solarmodule könnten hier ohnehin bestehende Strukturen wie Hagelschutzsysteme oder Folientunnel ersetzen.
Nicht durchsetzen konnten sich DBV und Fraunhofer ISE allerdings mit ihrer Forderung, Agri-PV-Anlagen künftig bei Ausschreibungen auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen, also auch Wiesen und Weiden, zu fördern.
BDEW fordert höhere Ausschreibungsmengen
Zudem plädieren das ISE und der DBV für jeweils eigene Kontingente für Agri-PV, für schwimmende Solaranlagen und für solche auf Parkflächen. Denn bisher gebe es in Deutschland noch keine Erfahrungswerte über die genauen Kosten der drei Technologien. Zu befürchten sei deshalb, dass die Agri-PV unter den derzeitigen Ausschreibungsbedingungen leer ausgehe.
Weitergehende Wünsche hat auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Er plädiert dafür, die jährlichen Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen im Zuge der Innovationsausschreibungen auf 250 MW zu erhöhen und Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 MW zu fördern. Um Skalierungseffekte für die Agri-PV zu heben, mahnt BSW-Chef Körnig auch für die Folgejahre regelmäßige Auktionen mit einem aufwachsenden Volumen an.
Bundestag ist nun am Zug
Das Verordnungspaket muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden. Bis Oktober 2021 muss die Bundesnetzagentur die Anforderungen für die Agri-PV für die erste Innovationsausschreibung festlegen. Die Gebote müssen zum 1. April 2022 abgegeben werden. (hcn)
