Bund und Länder haben sich in einem Eckpunktepapier auf weitere Schritte bei der Ausgestaltung des Deutschlandfonds geeinigt. Die für Stadtwerke wohl wichtigste Nachricht: Das von der Branche geforderte Mezzanine-Produkt wird konkreter.
Laut Papier bieten das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit der Länder-Energieministerkonferenz an, ein solches Produkt für Investitionen in Stromverteilnetze und Wärmenetze bereitzustellen. Die staatliche Förderbank KfW soll dafür den Landesförderinstituten ein Globaldarlehen gewähren. Mezzanine-Kapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Es steht im Insolvenzfall hinter den Bankkrediten.
Mezzanine-Produkt von Branche schon lange gewünscht
Für mögliche Ausfallrisiken würden der Bund und das jeweilige Land gemeinsam mit Garantien einstehen. Der Bund bietet an, für 60 Prozent des über das Produkt bereitgestellten Finanzierungsvolumens zu haften. Der Bund und die KfW legen in Abstimmung mit den Ländern die übergeordneten Produktkriterien fest.
In landesspezifischen Programmen ist es dann Aufgabe der Landesförderinstitute, das nachrangige Mezzanine-Kapital an Energieversorger zu vergeben und so deren finanzielle Basis zu stärken. Ein Zeitplan wurde im Papier nicht genannt.
Ein Mezzanine-Produkt wurde von der Branche schon lange gewünscht. Beim VKU-Stadtwerkekongress im September hatte der KfW-Vorstandsvorsitzende Stefan Wintels erklärt, dass das Programm auf einem guten Weg sei und im nächsten Jahr starten solle. "Wir sind dabei, ein Ökosystem zu entwickeln und benötigen hier vor allem Bündelung, Standardisierung und Transparenz", sagte Wintels.
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Hessen und Niedersachsen als Vorreiter
Für Mezzanine-Produkte hatte sich die Energieministerkonferenz bei ihrem Treffen im Frühjahr deutlich ausgesprochen. Im Beschlusspapier hatten die Minister den Bund aufgefordert, den Rahmen dafür zu schaffen. Die Energieminister verwiesen darauf, dass es auf Länderebene bereits unterstützende Instrumente gebe. Als ein Beispiel wurde die Bereitstellung von verbürgtem Nachrangkapital für Stadtwerke über Landesförderbanken genannt. Hessen gilt hier als Vorreiter.
In Niedersachsen können Kommunen wiederum sogenannte Konzernkredite als nachrangige Gesellschafterdarlehen nutzen. Die Stadt Hannover und ihr Versorger Enercity machten davon bereits Gebrauch.
Schlüsselrolle für Kommunen
Bund und Länder einigten sich zudem darauf, zeitnah und vorbehaltlich einer Prüfung in den zuständigen Landesministerien die kommunale Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze zu erleichtern. Kommunen komme als Eigentümern und Anteilseignern von Stadtwerken eine "Schlüsselrolle" bei der Bereitstellung von Eigenkapital zu, heißt es im Eckpunktepapier.
Eigenkapitalerhöhungen bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen durch kommunale Gesellschafter seien ein sehr kostengünstiger Weg der Eigenkapitalbereitstellung. "Geringe Finanzierungskosten sind zentral, um die Kosten des Um- und Ausbaus von Stromverteil- und Wärmenetzen zu begrenzen und die Preise für die Verbraucher gering zu halten."