Von Pauline Faust
Die Landeshauptstadt Hannover gewährt Enercity ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 Millionen Euro. Die erste Tranche über 350 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr fließen. Die zweite Hälfte wird im Jahr 2026 fällig. Die bereitgestellten Mittel dienen nach Unternehmensangaben der direkten Finanzierung anstehender Investitionen in die Energiewende.
Enercity will mehrere Milliarden in erneuerbare Energien, Speicher, Netze, Digitalisierung und die grüne Wärmetransformation investieren, darunter allein bis 2035 rund 1,5 Milliarden Euro in Hannovers Wärmewende und etwa zwei Milliarden in das Stromnetz. "Wir freuen uns, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Hannover neue, wieder einmal innovative Wege zu gehen", erklärt die Enercity-Vorstandsvorsitzende Aurélie Alemany. "Dieses Mal, um die nachhaltige Finanzierung der Energiewende und somit bezahlbare Energie für unsere Kund:innen auch in Zukunft sicherzustellen."
Möglich werde die Transaktion durch einen sogenannten Konzernkredit, den die Stadt aufnehmen und mit einem marktüblichen Zinsaufschlag als Gesellschafterdarlehen weitergeben kann. Der Rat der Stadt hat die Aufnahme des Konzernkredits und die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens am 30. Oktober beschlossen.
"Die Aufnahme des Konzernkredits hat Vorteile sowohl für Enercity als auch für die Stadtkasse" erläutert Axel von der Ohe, Hannovers Erster Stadtrat und Finanzdezernent. Der Energiekonzern könne sein Finanzierungsportfolio diversifizieren und die Stadt profitiere durch Zinseinnahmen in Millionenhöhe. "Das neue Instrument des Konzernkredits, das wir hier erstmals nutzen, eröffnet für die Zukunft neue Spielräume" so von der Ohe.
Mit dem Darlehen stärkt Enercity sein Eigenkapital und hat so eine Basis, um Fremdkapital zu guten Konditionen aufzunehmen. "Damit können wir die Bezahlbarkeit der Energiewende langfristig sichern", erklärt Marc Hansmann, Vorstand für Finanzen und Infrastruktur bei Enercity.
Neue Finanzierungsmöglichkeit für Kommunen in Niedersachsen
Einen Konzernkredit können Kommunen in Niedersachsen seit Anfang des Jahres aufnehmen. Möglich wurde dies durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom Januar 2025. Demnach dürfen Kommunen für Investitionen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen sie mittelbar beteiligt sind, Konzernkredite aufnehmen und bewirtschaften. Beim Konzernkredit nimmt die Kommune keinen Kredit für eigene Investitionen auf, sondern übernimmt letztlich Haftung und Risiko für einen Dritten.
Die Kommune wird zwar direkte Schuldnerin, der Kredit ist aber für die Kommune bilanz- und mindestens haushaltsneutral. Die Anwendung der Konzernfinanzierung erfordert die Weiterleitung der Kredite zu marktgerechten Konditionen, woraus zusätzliche Erträge für den Haushalt generiert werden können.
Dies resultiert daraus, dass die privatrechtlich organisierten kommunalen Gesellschaften zur Finanzierung eigener Investitionsmaßnahmen am Finanz- und Kapitalmarkt in der Regel Kredite zu Konditionen aufnehmen, die über den Kommunalkonditionen liegen, die zur Finanzierung kommunaler Investitionen mit Banken und Sparkassen vereinbart werden. Ferner werden diese Kredite häufig nur mit Laufzeiten von maximal zehn Jahren vergeben, während im kommunalen Bereich auch längere Laufzeiten üblich sind. Für die Aufnahme eines Konzernkredits durch eine Kommune und die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens bedarf es der Akzeptanz der Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium.
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