Die Vereinigung von Windkraftausbau und Naturschutz stand bereits 2019 auf der Windkraftagenda von Ex-Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die neue Regierungskoalition hat nun den lang ersehnten Durchbruch in diesem Konfliktfeld erreicht. Ein Eckpunktepapier aus dem BMWK und dem BMU gibt einen ersten Einblick in die Neuregelungen.
Allen voran haben die beteiligten Ministerin die gesetzlichen Standards für die Prüfung und Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten bundesweit vereinheitlicht – ein Schritt auf den die Branche jahrelang gedrängt hat. Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.
Kollisionen kommen eher selten vor
Der Bundesverband Windenergie begrüßt diese geplante Neuregelung, gibt aber auch zu bedenken: „Die hier vorgesehene Einführung einer abschließenden Liste kollisionsgefährdeter Arten fordern wir seit Jahren. Ob die Auswahl der hier künftig erfassten 16 Vogelarten wissenschaftlich basiert erfolgte, ist noch nicht nachvollziehbar“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Die Bestandsentwicklung zahlreicher dieser Arten sei seit Jahren deutlich positiv, Kollisionen an Windenergieanlagen seien nachweislich seltene Ereignisse. Dies gelte es zu berücksichtigen. Problematisch wäre zudem, dass das Störungsverbot weiter nicht bundeseinheitlich geregelt werden soll. Es gelte zu verhindern, dass sich die Blockade in den Verfahren vom Tötungsverbot zum Störungsverbot verschiebt, mahnt Albers weiter.
Ausnahmegenehmigungen einfacher erwirken
Im Eckpunktepapier der grün geführten Ministerien sind zudem artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich festgelegt. Die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich werden vereinfacht. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Mit Blick auf Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle für die Vorhabenträger festgelegt.
Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.
Repowering wird erleichtert
Auch für das Repowering sind Erleichterungen geplant: Bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht sollen ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. So fällt für viele der Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung weg.
Abschließend macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.
BDEW plädiert für gezieltes Monitoring
Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gibt sich vorerst zufrieden mit der Einigung: „Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, können tatsächlich ein Durchbruch sein, um das 2-Prozent-Flächenziel für den Ausbau der Windkraft an Land zu schaffen. Um den Knoten vollständig zu lösen, braucht es noch Antworten auf offene Fragen und es wird auf die Umsetzung ankommen. Hier sind vor allem die Planungsbehörden gefordert. Die Kommunalwirtschaft wartet seit Jahren auf rechtssichere Planungsgrundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien.“
Der BDEW lobt die Planungssicherheit für Windkraftprojektierer, die durch die neuen Eckpunkte gestärkt wird. „Das ist ein Fortschritt – wir haben dennoch Zweifel, ob mit den Eckpunkten die bestehenden Hemmnisse wirklich in ausreichendem Maß abgebaut werden, um die Ausbau-Ziele für Windenergie an Land zu erreichen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in Berlin. Um das besser zu kontrollieren fordert der Verband ein enges Monitoring. So soll festgestellt werden, ob unter den geplanten Regelungen auch tatsächlich Windparks auf den ausgewiesenen Flächen realisiert werden. (lm)



