Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Es sieht düster aus für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem der Bund im nächsten Jahr nicht nur die Energiepreisbremsen bezahlen will, sondern auch die Abpufferung der Übertragungsnetzentgelte. Die Kredite aus dem Sondervermögen für die Energiepreisbremsen könnten "im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", teilte Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer am Dienstag den Ministerien mit.

Mit dem Schreiben sperrte er alle weiteren Ausgaben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das laufende Jahr. Zugleich hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen." Die bis Ende des Jahres dafür nötigen Mittel seien bereits an die Lieferanten geflossen und daher nicht von der Sperre betroffen.

Auch Wirtschaftsstabilisierungsfonds betroffen

Es sei davon auszugehen, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds vom Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen sei, hatten am Dienstagmittag mehrere Sachverständige im Haushaltsausschuss des Bundestags gesagt.

Denn dieses sei 2022 in der Energie-Notlage mit Krediten gefüttert worden, die aber nicht im gleichen Jahr, sondern später genutzt würden. Genau ein solches Vorgehen habe das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Damit habe der Bund im laufenden Jahr bereits Geld ausgegeben, das ihm gar nicht zur Verfügung gestanden habe.

Notlage muss jedes Jahr neu erklärt werden

Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden.

Nun steht es nicht mehr zur Verfügung. Zugleich entschieden die Richter, dass sich der Staat Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen dürfe. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds Hauptproblem in diesem Jahr

Das Hauptproblem in diesem Jahr dürfte der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit den Energiepreisbremsen sein.

Aus diesem Topf wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bis Ende Oktober rund 67 Milliarden Euro an Krediten genutzt.

Schnelle Notlage für 2023?

Das ist nach Auffassung der meisten angehörten Sachverständigen Geld, über das die Bundesregierung gar nicht hätte verfügen dürfen. Es seien Ausgaben verfassungswidrig getätigt worden, sagte der von der Union bestellte Rechtswissenschaftler Hanno Kube.

Dieses Geld jetzt, so kurz vor Jahresende, im regulären Etat noch locker zu machen, scheint ausgeschlossen. In der Ampel-Koalition wird daher erwogen, noch schnell eine Notlage für 2023 zu erklären.

Streit unter Fachleuten

Ein solcher Beschluss macht es möglich, eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse zu nutzen und die bereits ausgegebenen Kredite nachträglich zu rechtfertigen. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes darf der Staat nur "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen", Schulden machen.

Ob eine solche Situation vorliegt, ist umstritten. Der von der AfD bestellte Wirtschaftswissenschaftler Dirk Meyer von der Universität der Bundeswehr sieht dafür kaum eine Grundlage. Anders der Jurist Alexander Thiele, den die SPD in den Bundestag lud: Anfang 2023 seien die Auswirkungen der Energiekrise sehr stark spürbar gewesen, argumentierte er.

Gefahr einer erneut erfolgreichen Klage

Auch Kube hält einen Notlagenbeschluss "nicht von vornherein für ausgeschlossen". Er müsse dann aber auf die 2023 genutzten Kredite aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschränkt sein, da es nur hier einen direkten Zusammenhang zur Energiekrise gebe.

Die Gefahr bei einem solchen Beschluss wäre eine erneute und womöglich erfolgreiche Klage in Karlsruhe. Die Ampel-Koalition könnte versuchen, sich mit der Opposition soweit auf Details zu einigen, dass diese nicht klagt. Doch selbst wenn das klappen sollte, könnte immer noch jede Privatperson vor das Verfassungsgericht ziehen.

Klima- und Transformationsfonds

Weit in die Zukunft sollte der Klima- und Transformationsfonds weisen, der der eigentliche Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsurteils war. Aus diesem Geldtopf sollten Investitionen für den Aufbau der Wasserstoffindustrie bis hin zur Wärmewende finanziert werden.

Ob und wie genau die langfristige Bewältigung von Krisen durch das Urteil erschwert wird, darüber gehen die Meinungen der Experten auseinander. Jurist Thiele sieht hier Probleme. Denn dann müsste der Bundestag in jedem Jahr erneut Zahlungsverpflichtungen für die kommenden Jahre eingehen.

Beispiel Flutkatastrophe im Ahrtal

Im Jahr einer Krise könne der Bundestag Betroffenen etwa einer Flutkatastrophe wie im Ahrtal zur geplanten Hilfe nur sagen: "Wir nehmen uns das ganz fest vor, wir versprechen es euch in die Hand." Rechtsverbindlich sei das aber nicht. "Dann ist das Ziel der schnellen Krisenüberwindung möglicherweise gefährdet."

Ökonom Südekum erklärte, Krisen könnten unter diesen Bedingungen nur noch kurzfristig bewältigt werden. Die gerade dann so nötigen Investitionen seien kaum noch durchführbar. Oft wirkten die Folgen eines wirtschaftlichen Schocks schließlich noch Jahre später nach, wenn der Anlass längst passé sei.

"Es gibt ganz viele Möglichkeiten"

Rechtswissenschaftler Kube sah das ganz anders. "Es gibt natürlich ganz viele Möglichkeiten, in die Zukunft zu planen und auch zu kommunizieren in die Öffentlichkeit und in die Wirtschaft hinein", betonte er und zählte auf: Förderprogramme, Förderbeschlüsse, die mittelfristige Finanzplanung und Verpflichtungsermächtigungen, mit denen der Bund für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen eingeht.

Nur müsste der Bundestag dann eben jedes Jahr die Deckung dieser längerfristigen Programme beschließen, mit Beschlüssen zur Feststellung einer Notlage als Ausnahme von der Schuldenbremse oder mit Kreditaufnahmen.

VKU-Chef: Aktuelle Situation gleicht "Desaster"

Die Sorge in der Energiebranche bleibt jedenfalls groß. So teilte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing auf ZfK-Nachfrage mit, dass die aktuelle Situation sicherlich einem "Desaster" gleiche. Zugleich appellierte er: "Es darf nicht zu einer Vollbremsung beim Klimaschutz kommen. [...] Wir dürfen bei der Energiewende nicht noch mehr Zeit verlieren."

Mit Blick auf die Transformation der Fernwärme erklärte er, dass der vom Bund vorgegebene Zeitplan ohne staatliche Förderung hin zur Klimaneutralität 2045 "nicht zu halten" und das Ziel "nicht zu erreichen" sei.

Streit um Geld für Wärmenetze-Programm

Schon vor dem Urteil hatte die Energiebranche geklagt, dass etwa für das Wärmenetze-Förderprogramm BEW im Klima- und Transformationsfonds viel zu wenig Geld vorgesehen sei. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollten bis 2026 knapp vier Milliarden Euro bereit gestellt werden. Die Mittel wurden nach dem Karlsruhe-Urteil eingefroren.

Geht es etwa nach den Verbänden VKU und AGFW, wären dagegen mindestens drei Milliarden Euro jährlich notwendig. (aba/dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper