Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Es war der stimmige Abschluss einer verkorksten Sitzungswoche für die Ampel-Bundestagsfraktionen: Denn anders als vorgesehen wurde das Energieeffizienzgesetz am Freitag nicht verabschiedet. Die AfD hatte kurz vor der Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Bundestags angezweifelt.

Zu Recht: Eine Auszählung ergab, dass nur noch 241 Abgeordnete anwesend waren. Für die Beschlussfähigkeit wären 365 Stimmen erforderlich gewesen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hatte die Ampel bereits die ebenfalls für Freitag geplante Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz abblasen müssen. Der Bundestag kommt erst Anfang September wieder regulär zusammen.

Kern des Energieeffizienzgesetzes

Das Energieeffizienzgesetz soll Ziele für den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Laut Entwurf soll neben einer Erfassung der Energieverbräuche auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden.

Kern des Gesetzes ist es, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis 2030 um mindestens 26,5 Prozent zu drücken. Bis 2045 sollen es 45 Prozent sein. Dann soll der Verbrauch bei nur noch 1400 TWh liegen.

Zwischenziel gestrichen

Das von der Bundesregierung vorgesehene Zwischenziel, eine Senkung von mindestens 39 Pozent bis zum Jahr 2040, strich die Ampel-Mehrheit im Energieausschuss wieder heraus. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte diese Änderung. Zugleich monierte er, dass die Vorgaben "erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung" kollidierten.

Allein die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft könnten laut Nationaler Wasserstrategie den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen, teilte der Verband mit. Grund dafür seien höhere Anforderungen, unter anderem an Wasseraufbereitung und Ressourcenrückgewinnung in Zeiten des Klimawandels. "Das Energieeffizienzgesetz blendet diesen Zielkonflikt leider weiterhin vollständig aus."

LNG-Beschleunigungsgesetz

Auch pochte der VKU darauf, dass für kommunale und private Unternehmen dieselben Anforderungen gelten müssten. Zwar sei die im Gesetz vorgesehene Vorbildrolle der öffentlichen Hand nachvollziehbar. Dies dürfe jedoch nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kommunaler Unternehmen führen.

Bei der Anpassung des LNG-Beschleunigungsgesetzes hatte die Ampel am Freitag mehr Erfolg. Einer schnelleren Genehmigung des umstrittenen LNG-Terminals auf Rügen gaben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat am Freitag ihre Zustimmung.

Drei LNG-Terminals in Betrieb

Dabei traf auch dieses Vorhaben auf Widerstand. Während im Bundestag die Opposition Front gegen das Gesetz machte, versuchte im Bundesrat das Land Mecklenburg-Vorpommern vergeblich, die Gesetzesänderung durch ein Anrufen des Vermittlungsausschusses aufzuhalten. Es erhielt dafür in der Länderkammer keine Mehrheit.

Zurzeit sind laut Netzbetreiberverband Entso-G in Deutschland drei schwimmende LNG-Terminals in Betrieb. Neben Wilhelmshaven in Niedersachsen sind das Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Letzteres soll perspektivisch in den Hafen Mukran bei Sassnitz (Rügen) umziehen. (aba/dpa)

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