Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Das Parlament ist in der Sommerpause, doch für die Berliner Energieblase geht das Gesetze-Wälzen munter weiter. Am Montag schickte das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Fassung des Windenergie-auf-See-Gesetzes in die Länder- und Verbändeanhörung.

Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, die den Preiskorridor für CO2-Zertifikate im Wärme- und Verkehrsbereich für das kommende Jahr festlegt. Für den 26. August wird das Wärmenetzpaket erwartet, das die Regulierung der Fernwärme reformieren soll.

KWK-Gesetz: Erst Eckpunkte, dann Entwurf

Hinter den Kulissen arbeitet das Wirtschaftsministerium an einer Reihe weiterer Energiegesetze. Besonders zeitkritisch ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Laut Koalitionsvertrag wollten Union und SPD das Gesetz schon im vergangenen Jahr überarbeiten. Daraus wurde nichts. Auch ein angekündigtes Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion fehlt bislang.

Dabei ist die Ungeduld groß. "Die KWK-Branche kann seit mehr als einem halben Jahr nicht auf Ausschreibungen zurückgreifen", teilte der Bundesverband KWK mit. Gleichzeitig fehle weiterhin eine klare Perspektive für die notwendige Harmonisierung mit dem Kraftwerksgesetz. "Das schafft weder die erforderliche Planungssicherheit noch ausreichende Anreize für Investitionen."

Das KWK-Gesetz sei das zentrale Instrument, um Investitionen in KWK-Anlagen, Fernwärmenetze und -Speicher anzureizen, kommentierte der Verband kommunaler Unternehmen. "Ohne novelliertes KWKG droht der Neubau von KWK-Anlagen ab 2027 komplett einzubrechen und damit eine tragende Säule der Sicherheit der Strom- und Wärmeversorgung unseres Landes zu erodieren."

Fest steht, dass die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission zum Jahresende ausläuft. Allerdings urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die umlagenbasierte Finanzierung von KWK-Anlagen nicht von der Kommission genehmigt werden muss. Das verschafft dem Wirtschaftsministerium zusätzlichen Spielraum.

Das Haus treibe die Novelle aktiv voran, teilte ein Ministeriumssprecher auf ZFK-Anfrage mit. Zunächst soll ein Eckpunktepapier in der Bundesregierung abgestimmt werden. In diesem Zuge will das Ministerium auch Marktakteure beteiligen. Erst danach soll das förmliche Gesetzgebungsverfahren beginnen.

Wahrscheinlich wird die Novelle frühestens im Oktober den Bundestag erreichen, zumal dieser sich im September mit dem Bundeshaushalt 2027 und anderen liegen gebliebenen Vorhaben beschäftigen muss. Im November und Dezember bleiben noch insgesamt fünf reguläre Sitzungswochen, um das Gesetz rechtzeitig vor dem Jahresende abzuschließen.

Grüngasquote: Ministerium orientiert sich an neuer Frist

Ursprünglich wollte das Bundeswirtschaftsministerium noch im Sommer Eckpunkte zur konkreten Umsetzung der Grüngas- und Grünheizquote vorlegen. Diesen Zeitplan bestätigte der Ministeriumssprecher nicht mehr.

"Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht nun vor, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Grüngas-/Grünheizölquote vorlegt", teilte er mit Blick auf einen entsprechenden Paragrafen im Gebäudemodernisierungsgesetz mit. Das Ministerium erarbeite derzeit die konzeptionellen Grundlagen und werde auf dieser Basis anschließend einen Gesetzentwurf vorbereiten.

Gasreserve: Entwurf in regierungsinterner Abstimmung

Die Zeit drängt auch bei der Einrichtung einer nationalen Gasreserve. Ab Frühjahr 2027 will das Wirtschaftsministerium schrittweise eine Reserve mit einem Umfang von insgesamt 24 Terawattstunden (TWh) aufbauen. Nach früheren Planungen sollte ein Gesetzentwurf noch im Juli in die Länder- und Verbändeanhörung gehen.

Der Plan zum Aufbau einer strategischen Gasreserve sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, teilte der Ministeriumssprecher nun mit. Die gesetzliche Grundlage befinde sich noch in Abstimmung. "Es ist ein zeitnaher Kabinettstermin geplant." Im letzten Kabinettzeitplan, der bis September reichte, wurde das Vorhaben nicht angemeldet.

Lesen Sie auch: Gasreserve nimmt Gestalt an: 24 TWh als Krisenpuffer

Zuschüsse zu Netzentgelten

Auf der Tagesordnung für den 2. September steht ein Gesetz, das die Zuschüsse zur Senkung der Übertragungsnetzkosten regelt. Bis 2029 sollen jährlich rund 5,5 Milliarden Euro fließen.

Das Vorhaben ist zeitkritisch, weil die Übertragungsnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 bis zum 1. Oktober veröffentlichen und die Zuschüsse dabei einpreisen müssen. Die Verteilnetzbetreiber sind bis zum 15. Oktober am Zug.

BEW-Gesetz: Vorschlag soll zeitnah kommen

Kaum Neues gibt es zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die laut Koalitionsvertrag gesetzlich geregelt werden soll. Derzeit würden Optionen geprüft, teilte der Ministeriumssprecher mit. Zu berücksichtigen sei dabei unter anderem, wie eine gesetzliche Regelung beihilfekonform ausgestaltet werden könne. "Wir planen, einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zeitnah vorzulegen."

Deutlich zurückhaltender gibt sich das Wirtschaftsministerium bei einem anderen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: dem Einsatz von Reservekraftwerken zur Stabilisierung von Strompreisen. Vor der Sommerpause hatte Unions-Fraktionsvize Sepp Müller (CDU) dies nachdrücklich gefordert.

Dabei seien fachliche, ökonomische und europarechtliche Fragen zu klären, teilte das Ministerium mit. Die Prüfungen dauerten an.

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