Die nationale Gasreserve für Notfälle nimmt konkrete Gestalt an.

Die nationale Gasreserve für Notfälle nimmt konkrete Gestalt an.

Bild: @ MET Group

Die Pläne für eine nationale Gasreserve werden konkreter. Ein Papier des Bundeswirtschaftsministeriums geht auf die Details des Regierungsplans ein. Eine Reserve sei wichtig, "um die Resilienz der Gasversorgung in einem zunehmend volatilen Energiemarkt" zu stärken, heißt es dazu aus Berlin.

Hintergrund seien Risiken wie Importausfälle, Infrastrukturschäden oder geopolitische Unsicherheiten. Ziel der Reserve ist laut Ministerium, in einer Gasmangellage handlungsfähig zu bleiben – ohne dafür die marktliche Wintervorsorge dauerhaft durch staatliche Eingriffe zu ersetzen.

Umlage soll kommen

Finanziert werden soll die Reserve über eine Umlage auf den Gasverbrauch. Das Bundeswirtschaftsministerium beziffert die jährlichen Gesamtkosten in den ersten zehn Jahren auf 250 bis 310 Millionen Euro. Als Kostenpunkte nennt das Ministerium Speicherkapazitäten, Gaseinkauf, Transport-, Finanzierungs- und Verwaltungskosten.

Daraus ergäbe sich eine Umlage von 0,29 bis 0,36 Euro pro Megawattstunde. Für Haushalte wären das laut Ministeriumsrechnung nur wenige Euro im Jahr: Im Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 13.000 Kilowattstunden wären es 3,77 Euro pro Jahr und Haushalt, bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden etwa 7,20 Euro pro Jahr. Dadurch würden sich die Gasbezugskosten insgesamt um etwa 0,3 bis 0,4 Prozent erhöhen, rechnet das Ministerium vor.

24 TWh für 30 Tage

Bei der Größenordnung orientiert sich das Ministerium am (n‑1)‑Kriterium: Fällt die größte Importinfrastruktur 30 Tage aus, wären nach dieser Logik 24 Terawattstunden abzusichern – rund 10 Prozent der Speicherkapazität. Gleichzeitig soll der Markt weiterhin den Großteil der Speicher für die normale Winterbewirtschaftung nutzen können: 75 bis 85 Prozent werden dafür als notwendig angesehen, hinzu käme ein Flexibilitätskorridor von 5 bis 15 Prozent.

Wintervorsorge ist nicht gleich Krisenvorsorge

Kern des Konzepts ist eine strikte Trennung zwischen Wintervorsorge und Krisenvorsorge. Für die Wintervorsorge sollen weiterhin Marktakteure verantwortlich bleiben – also Importeure, Händler und Versorger, die ihre vertraglichen Lieferpflichten über ein Bündel von Instrumenten absichern. Dafür würden sie auf Importverträge, Termin- und Spotmarkt sowie Speicher zurückgreifen.

An dieser Stelle kommt es zur Kursänderung: Gesetzliche Speicherfüllvorgaben seien nicht mehr zielführend und würden Fehlanreize setzen. Das Ministerium sieht ein moralisches Risiko durch staatliche Absicherung – private Vorsorge werde gehemmt, Marktergebnisse würden verzerrt.

Wenn der Staat über Vorgaben und Mechanismen faktisch sicherstellt, dass am Ende ausreichend Gas im System vorhanden ist, sinke für Marktakteure der Druck, eigenständig und risikobewusst vorzusorgen – etwa durch diversifizierte Importverträge, Hedging oder mehr Speicherbuchungen auf eigenes Risiko. Zuletzt gab es tatsächlich zahlreiche kritische Stimmen, die fehlende Marktanreize zur Speicherbefüllung im Sommer bemängelten – Stichwort "negativer Sommer-Winter-Spread".

Anders verfährt das Ministerium bei der Krisenvorsorge: Für Extremfälle mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohen potenziellen Schäden, reiche die marktliche Vorsorge oft nicht aus. Deshalb soll der Marktgebietsverantwortliche eine Reserve dauerhaft vorhalten – ausschließlich zur Sicherung der physischen Versorgung, nicht zur Preisdämpfung. Damit ist THE gemeint.

Der Marktgebietsverantwortliche begrüßte in einem Statement auf ZFK-Anfrage den Aufbau einer strategischen Gasspeicherreserve "zur Absicherung von akuten Krisenfällen und unvorhersehbaren Extremereignissen", zumal die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum 31. März 2027 auslaufen.

"Wir können bestätigen, dass THE für eine Rolle beim Aufbau einer nationalen Gasreserve im Gespräch ist, möchten jedoch betonen, dass der Gesetzgebungsprozess inklusive der gesetzlichen Ausgestaltung abgewartet werden muss", sagte eine THE-Sprecherin auf Anfrage. Bezüglich der konkreten Umsetzung seien THE einige entscheidende Punkte noch nicht bekannt.

Der Einsatz der nationalen Gasreserve sei an die Notfallstufe gekoppelt, die die Bundesregierung bei einer Gasmangellage ausruft. In dieser Logik soll die Reserve den Handlungsspielraum der Bundesnetzagentur erweitern – im Idealfall, um drastische Maßnahmen wie Enteignungen oder Abschaltungen zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern und Zeit für Reparaturen, alternative Importe oder im Extremfall ein geordnetes Herunterfahren des Netzes zu gewinnen.

Der Zeitplan ist ambitioniert: Ende Juli 2026 sollen Länder und Verbände angehört werden, der Kabinettsbeschluss ist für den 12. August 2026 vorgesehen, das parlamentarische Verfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die EnWG-Änderung könnte im Januar 2027 in Kraft treten, erste Ausschreibungen für Speicher wären Anfang 2027 möglich, die Befüllung der Reserve dann ab Frühjahr 2027.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper