Wenige Tage vor Ostern kann bei der Bundesregierung von einer Schaffenspause keine Rede sein. So legte das Bundeswirtschaftsministerium zu Wochenbeginn einen neuen Entwurf zum Energieeffizienzgesetz vor.
Demnach soll der Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2030 um 26,5 Prozent auf 1876 TWh über alle Bereiche hinweg sinken. Als Vergleichsjahr wird das Kalenderjahr 2007 herangezogen.
Verschärfte EU-Richtlinie
Bis zum Jahr 2040 strebt die Regierung eine Reduktion um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent an.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, wonach der Energieverbrauch in der Union bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent im Vergleich zu einer Referenzentwicklung sinken sollen. Darüber geht der Entwurf des Wirtschaftsministeriums nun hinaus.
Vorgaben für Rechenzentren
Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte in einer Stellungnahme, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie frühzeitig umsetzen wolle. Aus seiner Sicht seien die EU-Vorgaben bereits "sehr weitgehend". Eine weitere Verschärfung auf nationaler Ebene sieht der Verband kritisch.
Ein weiterer Streitpunkt sind Vorgaben für die Energieeffienz in Rechenzentren. Aus VKU-Sicht müsse sichergestellt werden, dass für Rechenzentren, die von kommunalen Unternehmen betrieben würden, keine schärferen Regeln gelten als für Rechenzentren privater Betreiber.
Nachbesserungen bei Gastronomie
Am Dienstag wurde zudem bekannt, dass das Bundesfinanzministerium bei den staatlichen Energiepreisbremsen Nachbesserungen plant. Dabei soll es um Unternehmen etwa aus der Gastronomie gehen, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren, wie es in Ministeriumskreisen hieß.
Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen.
Bescheide über Corona- und Fluthilfen
Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren.
Eine Änderung der Energiepreisbremsen soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Geplant sei konkret: Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht hätten und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, sollen einen einmaligen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten.
Bagatellgrenze bei Strom und Gas
Im Ergebnis werde so das Jahr 2019 statt 2021 als Referenzjahr angelegt. Der Ausgleich müsse beantragt werden. Durch eine Bagatellgrenze von 1000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme solle gewährleistet werden, dass man sich auf wirkliche Härtefälle konzentriere. (aba/dpa)



