Wegen gesunkener Gas- und Strompreise wird die Energiepreisbremse für größere Unternehmen stärker begrenzt als bisher. Eine entsprechende Änderungsverordnung hat der Bundestag beschlossen.
Damit sinkt der Höchstbetrag, den der Staat maximal übernimmt, von 24 Cent pro kWh Strom auf nur noch 18 Cent. Bei Erdgas sinkt die Obergrenze von 8 auf 6 Cent pro kWh.
Dadurch soll bei Industriekunden der Anreiz steigen, zu einem preisgünstigeren Energielieferanten zu wechseln. Die Preisbremse war zu Jahresbeginn eingeführt worden, um die finanzielle Belastung durch die drastisch gestiegenen Energiekosten zu dämpfen. (dpa/aba)



