Energiepreisbremse: Strengere Regeln für Großverbraucher
Der Bundestag will die Anreize für Industriekunden erhöhen, zu einem günstigeren Energielieferanten zu wechseln. Deshalb schraubt er an zwei Höchstbeträgen.
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Blick auf das Werksgelände des Ludwigshafener Chemiekonzerns BASF.
Bild: © Uwe Anspach/dpa
Wegen gesunkener Gas- und Strompreise wird die Energiepreisbremse für größere Unternehmen stärker begrenzt als bisher. Eine entsprechende Änderungsverordnung hat der Bundestag beschlossen.
Damit sinkt der Höchstbetrag, den der Staat maximal übernimmt, von 24 Cent pro kWh Strom auf nur noch 18 Cent. Bei Erdgas sinkt die Obergrenze von 8 auf 6 Cent pro kWh.
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