Deutschland

Energiepreisbremse: Strengere Regeln für Großverbraucher

Der Bundestag will die Anreize für Industriekunden erhöhen, zu einem günstigeren Energielieferanten zu wechseln. Deshalb schraubt er an zwei Höchstbeträgen.
22.09.2023

Blick auf das Werksgelände des Ludwigshafener Chemiekonzerns BASF.

Wegen gesunkener Gas- und Strompreise wird die Energiepreisbremse für größere Unternehmen stärker begrenzt als bisher. Eine entsprechende Änderungsverordnung hat der Bundestag beschlossen.

Damit sinkt der Höchstbetrag, den der Staat maximal übernimmt, von 24 Cent pro kWh Strom auf nur noch 18 Cent. Bei Erdgas sinkt die Obergrenze von 8 auf 6 Cent pro kWh.

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