Die Beratungsgesellschaft PwC ist Teil der ausgewählten Energiepreisbremsen-Prüfbehörde. (Symbolbild)

Die Beratungsgesellschaft PwC ist Teil der ausgewählten Energiepreisbremsen-Prüfbehörde. (Symbolbild)

Bild: © Eyeofpaul/AdobeStock

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Vergabeverfahren für eine Energiepreisbremsen-Prüfbehörde abgeschlossen. Durchgesetzt haben sich demnach die Beratungsunternehmen Pricewaterhouse Coopers, kurz PwC, und Atene Kom. Sie sollen zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass große Energieverbraucher, die die Bremsen in Anspruch nehmen wollen, strenge Nachweise erbringen müssen. Eine im Gesetz vorgesehene Prüfbehörde soll unter anderem die beantragte Entlastung beihilferechtlich prüfen. Bei Haushaltskunden wurden die Energiepreisbremsen dagegen automatisch angewandt. Die Abwicklung mussten hier die Versorger übernehmen.

Kritik an PwC-Doppelrolle

PwC hatte bereits im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Anträge im Rahmen der Gas- und Wärmepreisbremse entgegengenommen und geprüft. Dies hatte in Teilen der Branche zu Kritik geführt, weil die Beratungsgesellschaft zugleich Firmen anbot, gegen Honorar bei der Antragsstellung zu helfen.

Nun soll das Unternehmen das zentrale Antragsportal implementieren und unterhalten. Der Berliner Mitbewerber Atene Kom hat sich unter anderem auf Themen wie Fördermittelberatung und Einsatz digitaler Lösungen spezialisiert.

Aufgaben der Prüfbehörde

Die Prüfbehörde hat laut Ministerium mehrere Aufgaben. Sie soll nachsehen, ob beihilferechtliche Höchstgrenzen eingehalten wurde. Sie soll zudem feststellen, ob Unternehmen die in den Gesetzen vorgesehenen Verpflichtungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Boni- und Dividendenverbote für gewerbliche Energieverbraucher eingehalten haben.

Darüber hinaus soll die Prüfbehörde für Großverbraucher einen zusätzlichen Entlastungsbetrag festsetzen, wenn bei diesen der historische Verbrauch um Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe im Ahrtal ungewöhnlich niedrig war.

Ministerium verteidigt Vorgehen

Das Wirtschaftsministerium argumentiert, dass sich die Prüfaufgaben in der Kürze der Zeit nicht auf eine Bundesbehörde übertragen ließen. Der Gesetzgeber hatte durch eine Änderung auch Privatunternehmen zugelassen.

Die Offerten von PwC und Atene Kom hätten sich als die "wirtschaftlichsten Angebote" erwiesen, teilt das Ministerium mit. Der Auftrag endet Ende 2024. Eine Verlängerung ist möglich.

Wann es losgeht

Beide Auftragnehmer sollen laut Ministerium nun unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen, "prioritär durch die Öffnung eines Antragsportals für den zusätzlichen Entlastungsbetrag". Näheres werde das Haus auf seiner Homepage veröffentlichen. In einer FAQ-Liste des Ministeriums, das von Anfang August datiert, hieß es noch, dass die Antragsstellung bei der Prüfbehörde von Anfang bis Ende September möglich sei. (aba)

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