Wechselkunden sind bei Energieanbietern in der Regel nicht sonderlich beliebt. (Symbolbild)

Wechselkunden sind bei Energieanbietern in der Regel nicht sonderlich beliebt. (Symbolbild)

Bild: © Antonioguillem/AdobeStock

Neuer Wirbel um Wechselkunden im Strom- und Gasgeschäft. Nach einer Expertenbefragung hat sich der Eindruck der Verbraucherzentrale-Bundesverband verstärkt, dass Energielieferanten vor allem Kunden, die sich jedes Jahr einen neuen Tarif suchen, immer wieder als Vertragspartner ablehnen. Und das trotz guter Bonität.

Der Verdacht liege nahe, dass Energielieferanten bewusst Verbraucher ausschließen würden, die zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigten, um ein neues Bonusangebot zu nutzen, schreibt der Verband. Betroffene Verbraucher könnten dann nicht mehr von attraktiven Angeboten profitieren oder müssten länger nach günstigen Angeboten suchen.

"Sorgen für Bewegung auf Energiemarkt"

Eine Befragung von Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen weise darauf hin, dass nicht nur einzelne Verbraucher betroffen sei, führt der Verband aus. Das Problem sei auch den teilnehmenden Landesdatenschutzbeauftragten bereits bekannt. Trotzdem fehle es bislang an Maßnahmen, um dieses Vorgehen der Energielieferanten wirksam einzudämmen.

Nun schaltete sich auch Jan-Marco Luczak, verbraucherpolitischer Sprecher von CDU und CSU im Bundestag, ein. Sogenannte "Bonus-Hopper" machten genau das, was der Gesetzgeber beabsichtigt habe, als er den Energiemarkt vor mehr als 20 Jahren liberalisierte, schrieb er. "Sie nutzen den Wettbewerb und sorgen so für Bewegung auf dem Energiemarkt. Das darf von den Energieversorgern nicht vereitelt werden."

Bonushopper sind Minderheit

Unklar sei insbesondere, woher die Energieanbieter ihre Erkenntnisse über die Vertragshistorie der Verbraucher hätten, führt Luczak aus. "Den Aufbau von Datenbanken, die die Wechselhistorie und Vertragslaufzeiten von Kunden beinhalten, halte ich für datenschutzrechtlich unzulässig. Dafür gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, denn diese dienten allein dem Zweck, Wettbewerb zu behindern."

Tatsächlich machen Wechselkunden vor allem vielen traditionellen Energieversorgern zu schaffen. Für sie ist der Preiskampf mit Billiganbietern aus wirtschaftlichen Gründen häufig weder machbar noch attraktiv. Zudem gilt, dass sich sich Stromverträge in der Regel erst nach mehreren Jahren rechnen — wenn die Boni ausgelaufen sind.

Grundversorger dominieren Markt

Aktuell zählt nur eine Minderheit der Deutschen zu "Bonus-Hoppern".

Laut Monitoringbericht 2020 der Bundesnetzagentur beziehen etwa 26 Prozent der deutschen Haushalte ihren Strom noch immer im Grundversorgungstarif. Dieser liegt in der Regel über dem billigsten Angebot. 40 Prozent der Haushaltskunden werden zudem über einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger außerhalb der Grundversorgung beliefert. (ab)

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