Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Von Andreas Baumer und Lucas Maier

259 Seiten umfasst der Monitoringbericht der Analysehäuser EWI und BET, der als Grundlage für die schwarz-rote Energiewende-Politik dienen soll. Darauf aufbauend hat das von Katherina Reiche (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium zehn Schlüsselmaßnahmen formuliert. Aber wie soll die Energiewende nun weitergehen? Was ist wirklich neu? Ein erster Überblick über sechs zentrale Punkte:

1. Strombedarf

Der prognostizierte Strombedarf im Jahr 2030 schwankt je nach Studie stark. Klar ist: Je mehr Elektroautos und Wärmepumpen in Betrieb sind, je stärker die Industrie auf Elektrifizierung setzt und je mehr Rechenzentren ans Netz gehen, desto stärker steigt der Strombedarf. Im Bericht wird eine Spannbreite von 600 bis 700 TWh genannt. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 518 Terawattstunden (TWh) verbraucht.

Basierend auf dem Energiewende-Monitoring geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass der Strombedarf im Jahr 2030 eher im unteren Bereich der Erwartungen liegen wird. Die Wirtschaftsministerin erklärte bei der Vorstellung der Monitoringberichts, dass der niedrigere Strombedarf dadurch zustande kommt, dass die Elektrifizierung in der Industrie geringer ausfällt als erwartet. Außerdem sei der Wasserstoffhochlauf bisher geringer als in der Vergangenheit erwartet. Elektrolyseure, durch die Wasserstoff erzeugt wird, haben einen sehr hohen Strombedarf. Durch diese beiden Stellgrößen seien die Annahmen der letzten Jahre getrieben worden. Erst an dritter Stelle, mit etwas Abstand, folgt hier der Hochlauf der Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeerzeugung. Aber auch beim Hochlauf der E-Mobilität und dem Zubau an Wärmepumpen liege man weit hinter Plan. 

2. Erneuerbaren-Ausbau

Wer auf den großen Knall wartete, wartete vergeblich. Grundsätzlich will das Bundeswirtschaftsministerium erneuerbare Energien weiter fördern. Laut Reiche sollen im Jahr 2030 auch weiterhin 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Für Neuanlagen soll die fixe Einspeisevergütung allerdings abgeschafft werden. Stattdessen will das Ministerium "differenzierte Finanzierungsmodelle" einführen, die Planungssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Als eine Option werden sogenannte Zwei-Seiten-Differenzverträge mit einer Mindestvergütung genannt.

Zur Erinnerung: Eine fixe Mindestvergütung ohne entsprechende Erlösobergrenze ist künftig europarechtlich ohnehin nicht mehr erlaubt. Bereits die 2024 verabschiedete EU-Strommarktreform nennt Zwei-Seiten-Differenzverträge explizit als ein Zukunftsmodell. Insofern besteht hier in jedem Fall Handlungsbedarf.

Heikler ist der Satz, dass eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden soll. Bislang gilt diese Pflicht nur für Anlagen ab 100 Kilowatt (kW). Eine geplante Senkung der Schwelle wurde nach dem Bruch der Ampelkoalition verworfen. Vereinfacht lässt sich dazu Folgendes sagen: Je kleinteiliger die Leistungsklasse, desto weniger attraktiv ist die Direktvermarktung bei bestehender Regulierung auch für Direktvermarkter.

3. Systemdienlicher Netzausbau

Dieser Punkt ist eng mit dem Ausbau erneuerbarer Energien verwoben. Die räumliche Koordination beim Zubau und das systemdienliche Zusammenspiel von Erneuerbaren-Anlagen, konventionellen Kraftwerken, Stromspeichern und Elektrolyseuren könnten die Systemkosten senken, heißt es.

Als Hebel werden Netzampeln, Überbauung, kapazitätsbasierte Netzentgelte und regional differenzierte Baukostenzuschüsse genannt. Das Problem: In vielen Punkten ist das Wirtschaftsministerium hierfür gar nicht mehr zuständig. Die zuständige Bundesnetzagentur hat ihrerseits bereits die Diskussion mit dem sogenannten Agnes-Prozess angestoßen.

"Erhebliche Einsparungspotenziale" sieht das Wirtschaftsministerium bei der Nutzung von Freileitungen bei neuen Vorhaben – vermutlich vor allem auf Übertragungsnetzebene. Allerdings braucht es bei einer Abschaffung des aktuell geltenden Erdkabelvorrangs auch die Zustimmung der Bundesländer. Unter anderem das in der SPD einflussreiche und für die Energiewende essenzielle Bundesland Niedersachsen stemmt sich bislang gegen eine Änderung.

Spannend auch: Das Ministerium verweist darauf, dass die Digitalisierung "enorme Chancen" biete, im Netzbetrieb Effizienz- und Flexibilitätspotenziale zu heben. Mit innovativen Planungsmethoden könnten demnach rund 30 Prozent des Netzausbaubedarfs im Verteilnetz eingespart werden.

4. Kapazitätsmarkt

Die Kapazitätsmarkt-Debatte könnte bald neuen Schwung bekommen. Denn geht es nach dem Wirtschaftsministerium, soll dieser "möglichst noch 2027 eingeführt" werden. Damit möchte das CDU-geführte Ministerium noch schneller sein als die Vorgängerregierung, die von einem operativen Kapazitätsmechanismus ab 2028 sprach.

Ein solch straffer Zeitplan ist mindestens sportlich. Denn aktuell ist noch nicht einmal entschieden, für welches Kapazitätsmarkt-Modell sich die neue Bundesregierung entscheiden will. Danach kommen mehr oder weniger zähe Verhandlungen mit der EU-Kommission, Konsultationen mit Marktakteuren, gesetzliche Notwendigkeiten und Designausgestaltungen durch die Bundesnetzagentur.

"Die Beispiele des englischen und französischen Kapazitätsmarkts haben gezeigt, dass dieser Vorgang und die zur Entscheidungsfindung notwendigen Vorläufe mehr als ein halbes Jahrzehnt in Anspruch genommen haben", schrieb der Energieverband BDEW 2023 in einer Analyse. "Auch die Ausgestaltung des belgischen Kapazitätsmarkts hat mehr als 2 Jahre bis zu seiner Einführung benötigt."

Interessant ist zudem, was das Wirtschaftsministerium zur vorgezogenen Kraftwerksstrategie schreibt. Wörtlich heißen die neu zu bauenden Kraftwerke nun "flexible Grundlastkraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke mit Umstellungsperspektive auf Wasserstoff". Die Ministerin ist weiterhin davon überzeugt, dass erste Ausschreibungen noch in diesem Jahr erfolgen werden. "Wir brauchen schnell die ersten Ausschreibungsrunden, damit wir geboten werden kann und auch 2030 die Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden kann. Und um nicht mehr Kohlekraftwerke in Zeiten von Engpässen nutzen zu müssen, sondern dann auch auf flexible Gaskraftwerke, die perspektivisch wasserstofffähig sind, zurückgreifen können", sagte Reiche am Montag. 

Mit dem Kapazitätsmarkt ist ein Markt gemeint, der Akteure auch dann vergütet, wenn sie Kraftwerke bereithalten oder in Engpasssituationen auf Strom verzichten. Bislang verdienen Kraftwerke in der Regel nur dann Geld, wenn sie Strom produzieren.

Das in Europa gängige Modell ist ein zentraler Kapazitätsmarkt. Heißt: Basierend auf Strombedarfsmodellen werden zentralen Ausschreibungen Kraftwerke ermittelt, die für die Bereitstellung von Leistung in Knappheitssituationen Geld erhalten. Dabei kann es sich um neue oder auch alte Anlagen handeln. Ein Gegenmodell ist der dezentrale Kapazitätsmarkt. Hier werden die Stromversorger selbst in die Pflicht genommen, sich für Knappheitssituationen entsprechend einzudecken. Das Bundeswirtschaftsministerium warb unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) für eine Mischung aus zentralem und dezentralen Elementen.

5. Wasserstoffhochlauf

Der Wasserstoffhochlauf gestaltet sich schwieriger als erhofft. Deshalb will das Wirtschaftsministerium gegensteuern und "überkomplexe Vorgaben" – gemeint ist die Konzentration auf grünen Wasserstoff – abbauen. Sogenannter kohlenstoffarmer Wasserstoff soll gleichberechtigt behandelt werden. Damit ist der Wasserstoff gemeint, der durch Energie aus Gaskraft erzeugt wird. "Eine einseitige Fokussierung auf eine bestimmte Technologie oder Definitionsfragen, wie den Grünen Wasserstoff, blockiert Innovationen und verhindert flexible Angebotsstrukturen", sagte Katherina Reiche bei der Vorstellung des Monitoringberichts. 

Auch der Zeitplan könnte sich noch ändern. So wird der Abschluss des geförderten Wasserstoffkernnetzes bis spätestens 2037 so nicht mehr erwähnt. Stattdessen heißt es, dass die Umsetzung des Netzes "stufenweise und in enger Abstimmung mit Maßnahmen und Entwicklungen auf der Nachfrageseite" erfolgen soll.

Aktuelle Elektrolyseur-Ausbauziele sollen durch flexible Ziele ersetzt werden. Auch diese sollen sich an konkreten Projekten auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren.

6. Offshore-Ausbau

Dass die Ausbauziele für Windkraftanlagen auf See überdimensioniert sind, haben in der Vergangenheit unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Energiekonzern EnBW kritisiert. Als ein Grund wurde das sogenannte Verschattungsproblem angeführt, was bei zu dichtem Offshore-Zubau auf zu kleiner Fläche den Windstromertrag der einzelnen Anlagen drosselt. Die Anbindungskosten von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz sind ebenfalls vergleichsweise hoch.

Auch das Wirtschaftsministerium findet nun, dass durch eine "Optimierung" des Offshore-Ausbaus Netzanbindungsleitungen eingespart und die Kosten um bis zu 40 Milliarden Euro reduziert werden könnten. Konkret will es die Offshore-Kapazität und Offshore-Netzanbindungen anpassen. Detaillierter wird es nicht.

Die zehn Schlüsselmaßnahmen im Überblick:

1. Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus

2. Erneuerbare Energien markt- und systemdienlich fördern

3. Netze, erneuerbare Energien und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen

4. Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren

5. Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen

6. Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen

7. Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken

8. Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern

9. Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen

10. CCS/CCU als Klimaschutztechnologie etablieren (CCS/CCU steht für Abscheidung, Transport sowie Speicherung oder Nutzung von Kohlenstoffdioxid)

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