Deutschland

Erste technologieübergreifende Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur startet gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen. Dabei gelten besondere Regeln.
19.02.2018

In Deutschland findet zum 3. April die erste gemeinsame Ausschreibung für Photovoltaik- und Windkraftanlagen statt.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erste Ausschreibungsrunde der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für den Gebotstermin 1. April 2018 eröffnet. Ausgeschrieben werden 200 MW. Bieter können ihre Gebote bis zum 3. April 2018 abgeben, da der 1. und der 2. April 2018 Sonn- und Feiertage sind. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent pro kWh. Weitere Teilnahmevoraussetzung für Windenergieanlagen an Land ist die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. März 2018, erklärte die BNetzA in einer Pressemitteilung.

Bei diesen Ausschreibungen sei die Abgabe von Geboten jeweils für Windenergie- und Solaranlagen möglich. „Die Technologien treten in einen direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten der Stromerzeugung“, verdeutlichte die BNetzA.

Viele Sonderregeln

Grundsätzlich finden die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Anwendung, jedoch mit Ausnahmen: Bei Geboten für Windenergieanlagen an Land werde die Vergütung anders berechnet, da das sogenannte Referenzertragsmodell nicht angewendet werde. Der Standort der Anlage tritt dadurch in den Hintergrund. Zudem werden die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften nicht angewendet. Und bei solaren Freiflächenanlagen ist es möglich, in bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen Gebote mit einem Umfang von bis zu 20 MW (statt bislang bis zu 10 MW) abzugeben.

Die größte Besonderheit sind aber die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete und die Verteilernetzausbaukomponente: Mit ihnen sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden, erläutert die Behörde.

Sondersituation Verteilnetzausbaugebiete

Verteilernetzausbaugebiete sind Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. Deshalb sei davon auszugehen, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. In diesen Verteilernetzausbaugebieten gilt deshalb eine sogenannte Verteilernetzkomponente: Das sei ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebe, wenn die zugehörigen Anlagen in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen. Damit sinke die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht.

Die aktuelle Ausschreibung ist veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/gema18-1. (al)