Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt. Die Energiewirtschaftsbranche begrüßt das Urteil und fordert die Bundesregierung jetzt zu zügigem Handeln auf, denn wie es mit dem KWKG über 2026 hinaus weitergeht, ist noch unklar.
„Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen. Denn beihilferechtliche Vorbehalte für eine Weiterentwicklung des KWKG sind nicht länger gegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium kann sich nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei“, kommentiert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK).
Neue Impulse für Kraftwerksstrategie
Für die Branche geht es nun darum, möglichst schnell Klarheit zu bekommen, wie es nach dem Auslaufen des KWKG 2026 weitergeht. Die politischen Verhandlungen darüber verliefen vor dem Hintergrund des Rechtsstreits bisher eher zäh. Welche Probleme das aktuell mit sich bringt, erklärt der VKU und hofft nun auf ein zügiges Vorankommen: „Angesichts der drohenden Versorgungslücke 2030 ist ein schneller Zubau wasserstofffähiger Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen dringend erforderlich. Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur bis 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen bereits schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Das EuGH-Urteil gibt jetzt den nötigen Rückenwind, um nun alle beihilferechtlichen Vorbehalte zu streichen.“
Fördersystem an die dezentrale, erneuerbare Energiewelt anpassen
Auch mit Blick auf die nach wie vor angespannte Haushaltssituation der Bundesregierung könnte sich das Urteil positiv auf die Kraftwerksstrategie auswirken: „Den Vorteil der haushaltsunabhängigen Finanzierung des KWKG sollte sich die Bundesregierung bei der Kraftwerksstrategie zunutze machen. Je stärker KWK-Anlagen in der geplanten Kraftwerksstrategie berücksichtigt werden, desto geringer wird der Finanzierungs- und Fördermittelbedarf für die Strategie insgesamt ausfallen“, betont der VKU.
Für die Novelle des KWKG fordert Claus-Heinrich Stahl vom BKWK die kürzeren Betriebszeiten von KWK-Anlagen künftig in den Fokus zu rücken. Diese würden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. „Dazu benötigen wir ein neues Fördersystem. Unser Vorschlag hierzu liegt der Politik bereits vor,“ so der Verbandspräsident.
Weniger Bürokratie auch für Wärmenetzförderung
Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa des AGFW ergänzt weitere wichtige Anpassungen im Rahmen der KWKG-Novelle, die durch das Urteil möglich und nötig werden: Der Gesetzgeber sei nun frei von beihilferelevanten Vorgaben, diese Freiheit sollte er nun nutzen, vor allem wenn es um die KWKG-Anlagenförderung, die Förderung im Wege der Ausschreibung und das Kumulierungsverbot geht. Für die Wärmenetzförderung sei der Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht mehr erforderlich. Auch lang andauernde beihilferechtliche Notifizierungsprozesse seien nicht mehr nötig. Das spare wertvolle Zeit für einen schnellen und notwendigen Ausbau der KWK-Technologie.
Zum Hintergrund: Im Sommer 2021 erließ die EU-Kommission den Beschluss, in dem die Fördermaßnahmen des KWKG als staatliche Beihilfen eingestuft werden. Weiterhin stellte die Kommission fest, dass diese aus staatlichen Mitteln finanziert worden seien. Dagegen klagte die Bundesrepublik.
Für eine Einstufung als „staatliche Beihilfe“ müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln. Diese muss geeignet sein, den Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen. Außerdem muss dem Begünstigten dadurch ein selektiver Vorteil gewährt werden. Die Beihilfe würde damit den Wettbewerb verfälschen. (lm)



