Blick auf einen Wärmespeicher auf dem Gelände des Fernheizwerks Neukölln.

Blick auf einen Wärmespeicher auf dem Gelände des Fernheizwerks Neukölln.

Bild: © Hannes P. Albert/dpa

Der Ministeriumsvorschlag zur Änderung der Fernwärmeverordnung (AVB FernwärmeV) ist keine leichte Lektüre. Und so wurde bei den ersten Reaktionen gern darauf verwiesen, dass es sich um Ersteinschätzungen handele. Für ausführliche Stellungnahmen haben die Marktakteure schließlich noch bis zum 20. August Zeit.

Und doch lassen sich bereits erste Trends ablesen. Etwa, dass die Sorgen angesichts der neuen Regeln und Vorgaben unter den Versorgern nicht klein sind.

"Versorger stehen vor immensen Herausforderungen"

"Die deutschen Fernwärmeversorger stehen vor immensen Herausforderungen und müssen in den kommenden Jahren gewaltige Summen in den Ausbau und die Transformation der Fernwärme stecken", warnte der Fernwärmeverband AGFW. "Ein immer engeres bürokratisches und regulatives Korsett nimmt den Unternehmen dabei die Luft für die nötigen Anstrengungen und sollte vermieden werden."

Dass die Fernwärmeverordnung kleinteiliger werden würde, war vorherzusehen. Zu laut waren im Vorfeld die Stimmen gewesen, die der Branche mangelnde Transparenz vorwarfen.

Vorbild Transparenzplattform

Dabei war es die Branche selbst, die dem entgegenwirken wollte und im Mai eine Transparenzplattform online stellte. Das Problem hierbei: Zu Beginn machten nur geschätzte zwei Fünftel aller Versorger mit. Prompt kam der Einwand der Verbraucherschützer, dass die Aussagekraft damit begrenzt sei.

Der Entwurf zeigt jedoch, dass die Plattform im Ministerium offenbar genau studiert wurde. So entsprechen die in der Verordnung neu eingeführten Referenzfälle für Ein- und Mehrfamilienhäuser exakt den Vorgaben, die auf der Plattform zu finden sind.

5400 statt 800 Zeichen

Der Entwurf geht dann aber auch deutlich über die Informationen hinaus, die auf dem Vergleichsportal zu finden sind. So sollen Netzverluste nicht nur in Prozent angegeben werden, sondern auch in Kilowattstunden sowie in durchschnittlichen Kilowattststunden pro Trassenkilometer pro Jahr. Die Anteile der eingesetzten Wärmetechnologie und der eingesetzten Brennstoffe soll sogar in grafisch visualisierter Form aufbereitet werden.

Wie detailliert das Ministerium die neuen Veröffentlichungspflichten fassen will, lässt sich gut an der Zeichenzahl ablesen: Genügten für den entsprechenden Paragraphen bislang unter 800 Zeichen, sind es in der neuen Fassung mehr als 5400.

BDEW: Gut, dass kein Preisdeckel vorgesehen ist

Mit Erleichterung nahm die Branche auf, dass auf drastische Veränderungen bei den Preisänderungsklauseln verzichtet wurde. Als "erfreulich" bezeichnete der Stadtwerkeveband VKU, dass der Entwurf die unterschiedlichen Einflussfaktoren auf die Preisgestaltung berücksichtige.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, befand es als "gut", dass kein Preisdeckel vorgesehen ist. "Dies wäre ein starker Markteingriff." Ob die vorgesehenen Konkretisierungen in der Preisanpassungsklausel zielführend für einen schnelleren Ausbau der Wärmenetze seien und mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, würde man dagegen noch prüfen.

Keine Wärmenetz-Entflechtung, keine Schlichtungsstelle

Rundum zufrieden zeigte sich übrigens auch der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen (VZBV) nicht. Energieexperte Thomas Engelke begrüßte zwar mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Informationen im Internet sowie die Konkretisierung einiger Vorgaben zu den Preisänderungsklauseln. "Allerdings bleibt beim Kostenelement der Preisänderungsklauseln offen, ob die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen oder nicht", kritisierte er.

Auch bei anderen Punkten konnten sich die Verbraucherschützer nicht durchsetzen. Eine zwischendurch debattierte Wärmenetz-Entflechtung schaffte es ebenso wenig in den Entwurf wie eine Stärkung des Bundeskartellamts. "Auch eine Schlichtung, wie sie seit Jahren im Strom- und Gasmarkt praktiziert wird, fehlt", bemängelte Engelke.

"Es besteht Nachbesserungsbedarf"

Seine erste Ersteinschätzung schloss der Verbraucherschützer mit einem Satz, den wohl auch viele Fernwärmeversorger so unterschreiben könnten: "Es besteht also Nachbesserungsbedarf seitens der Bundesregierung." (aba)

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