Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner

Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Wie geht es weiter mit der Mehrwert- oder Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen? Feststeht: Angesichts der unklaren politischen Lage – der zuständige Vermittlungsausschuss mit Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats tagt erst am 21. Februar – muss sich auch das Bundesfinanzministerium gedulden.

"Das vorzeitige Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen bedarf eines Beschlusses des Gesetzgebers", teilt das Presseteam mit. "Hierzu dauert das parlamentarische Verfahren an." Erst nachdem der Gesetzgeber die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen habe, könne die neue Rechtslage kommuniziert werden.

Finanzministerium für Auslaufen Ende 2023

Feststeht auch: In der Haushaltsplanung für das laufende Jahr hat das Ministerium Steuermindereinnahmen in Höhe von knapp 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Angenommen wurde hier jedoch der 31. März 2024 als Stichtag für das Auslaufen der verminderten Umsatzsteuer von sieben Prozent.

Würde sich die Ampel-Koalition mit den Unionsparteien auf ein Vorziehen der Umsatzsteuererhöhung auf 19 Prozent verständigen, würde das den Bundeshaushalt nach ZfK-Berechnungen wohl um knapp eine Milliarde Euro entlasten. Wäre es nach dem Bundesfinanzministerium gegangen, wäre die Ausnahmeregelung übrigens schon Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag einigten sich jedoch im parlamentarischen Verfahren im November auf ein Auslaufen am 29. Februar.

Bundesrat tagt erst am 22. März

Dass dieser Stichtag gehalten werden kann, gilt jedoch zunehmend als unwahrscheinlich. So sagte Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, dass ein vorgezogenes Auslaufen der Umsatzsteuersenkung "nicht zu halten" sei.

Tatsächlich könnte der Bundesrat nach jetzigem Stand regulär erst am 22. März über einen Kompromiss abstimmen. Das hieße, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz erst rückwirkend Ende Februar auslaufen könnte. Dagegen hatte sich wiederum ein Ampel-Vertreter ausgesprochen.

Ende März endet Heizperiode

Ein Auslaufen der Umsatzsteuersenkung Ende März würde der Energiebranche dagegen in zweierlei Hinsicht entgegenkommen. Zum einen konnte sie sich darauf lange einstellen. Der Stichtag 31. März wurde bereits bei Beschluss der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung im Oktober 2022 festgehalten.

Zum anderen entspricht ein Auslaufen Ende März auch dem energiewirtschaftlichen Zyklus. Denn dann endet traditionell die Heizperiode. Nicht selten werden in diesem Zuge ohnehin Gas- und Wärmepreise angepasst. (aba)

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