Das Bild zeigt ein Modell der künftigen Zentrale der Gasag.

Das Bild zeigt ein Modell der künftigen Zentrale der Gasag.

Bild: © Gasag

Der Bundesgerichtshof hat endgültig entschieden: Auch in den kommenden Jahren wird die Gasag das Berliner Gasnetz betreiben. Damit endet ein langjähriger Rechtsstreit mit einer herben Niederlage für den Berliner Senat. Er hatte die Konzession dem landeseigenen Unternehmen Berlin Energie zugesprochen.

Die Klage der Gasag auf Abschluss des Konzessionsvertrags für das Berliner Gasnetz mit der Gasag-Tochter NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg hatte jedenfalls Erfolg. Das Land Berlin wurde verurteilt, das Angebot der NBB aus dem Jahr 2014 zum Abschluss einen Konzessionsvertrags anzunehmen.

Das Kammergericht lag falsch

Im Streitfall durfte das Verfahren allein mit dem Vertragsabschluss mit der Netzgesellschaft abgeschlossen werden, teilt der BGH mit. Diese habe das einzige annahmefähige Angebot in dem Vergabeverfahren vorgelegt. Das Angebot des Landesbetriebs war nach den vom Land Berlin vorgegebenen Vergabebedingungen auszuschließen, weil der Landesbetrieb seine finanzielle Leistungsfähigkeit innerhalb der gesetzten Frist nicht in einer den Vergabebedingungen genügenden Weise dargelegt hatte.

Das Land Berlin sei zudem nicht berechtigt gewesen, statt der Vergabe der Konzession an die Netzgesellschaft das Konzessionsverfahren ganz oder ab einem bestimmten Punkt neu zu beginnen. Die Senatsverwaltung hatte aber genau das im Jahr 2020 getan, weil die Vorinstanz, das Kammergericht Berlin, dies für geboten gehalten hatte. Grundsätzlich, so der BGH, sei ein Neustart möglich, um ein fehlerhaftes Verfahren zu heilen. Wenn er aber zu spät beschlossen wird, beeinträchtigt er die regelmäßige Neuvergabe der Konzession.

"Sieben Jahre Ungewissheit"

Gasag-Chef Gerhard Holtmeier erklärte: „Nach nun bald sieben Jahren der Ungewissheit freut sich die Gasag, wie seit 174 Jahren auf einer stabilen Basis die Energieversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können. Gerne werden wir als Partner Berlins weiter in die klimaneutrale Zukunft der Stadt investieren.“

2013 und 2014 waren die Konzessionen für die Berliner Energienetze ausgelaufen. Im Vorfeld hatte es einen gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des Stromnetzes gegeben – zwar sprachen sich mehr als 80 Prozent der Teilnehmer für einen Rückkauf der Netze aus; die Hürde von 25 Prozent aller Stimmberechtigten wurde aber nicht erreicht.

Land scheiterte mehrfach vor Gericht

Das Land gründete daraufhin die Berlin Energie, die sich um die Konzessionen fürs Strom- und Gasnetz bewarb und sie vom Senat auch zugesprochen bekam. Das Landgericht Berlin kassierte schon Ende 2014 diese Entscheidung, lehnte es aber gleichzeitig ab, die Konzession automatisch an die Gasag zu geben. Dieses Urteil wurde 2019 vom Landgericht Berlin im Wesentlichen bestätigt, eine Revision vor dem BGH aber nicht zugelassen. Dagegen wiederum klagte die Gasag. Wegen der juristischen Auseinandersetzungen betrieben aber die Altkonzessionäre weiterhin die Netze.

Beim Strom wurden die langjährigen Auseinandersetzungen mittlerweile anders gelöst: Altkonzessionär Vattenfall hat sich entschieden, das Stromnetz an das Land Berlin zu verkaufen. (wa)

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