Die Verbände haben zum Referentenentwurf der nationalen Gasreserve Stellung bezogen. (Symbolbild)

Die Verbände haben zum Referentenentwurf der nationalen Gasreserve Stellung bezogen. (Symbolbild)

Bild: © Jan Woitas/dpa-Bildfunk

Am Montag endete die Stellungnahmefrist zum Gesetzentwurf für eine Gasreserve zur Krisenvorsorge. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will mit dem Gesetzesvorstoß zusätzliche Gasmengen für außergewöhnliche Krisen bereithalten.

Der Stadtwerkeverband VKU lehnt laut seiner Stellungnahme eine Umlage ab, will die Reserve aus dem Bundeshaushalt finanzieren und warnt davor, dem Markt zu viel Flexibilität zu nehmen. Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW begrüßt das Konzept ausdrücklich, regt aber eine Prüfung der staatlichen Finanzierung an und will die Ausgestaltung per Verordnung mit der Branche abstimmen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in der Umlage eine Doppelbelastung für gasverbrauchende Unternehmen und verlangt, dass die Reserve zum Einsatz kommt, bevor nicht geschützte Kunden abgeschaltet werden müssen. Der Zusammenschluss von Speicherbetreibern (Ines) hält 24 Terawattstunden (TWh) für zu knapp und fordert eine Absicherung über 90 Tage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) lehnt die Umlage ebenfalls ab und hält Krisenvorsorge für eine staatliche Aufgabe.

Zahlt am Ende der Gaskunde?

Der Referentenentwurf sieht eine Verteilung der Kosten über eine Umlage auf die Bilanzkreisverantwortlichen, also die Unternehmen, die Gasmengen am Markt bilanzieren, vor. Begründet wird das Ganze im Entwurf wie folgt: "Die Finanzierung erfolgt somit durch die konkreten Marktteilnehmer, denen die Gasreserve zugutekommt." Der VKU lehnt das entschieden ab und schreibt in seiner Stellungnahme: "Keine neue Umlage! Die strategische Gasreserve als staatliche Versicherungsleistung sollte aus dem Bundeshaushalt finanziert werden."

Der BDEW hingegen begrüßt das Konzept ausdrücklich. Eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt sei "sachgerecht", weil umfassende Versorgungssicherheit "als öffentliches Gut bereitgestellt wird". Bleibe es bei der Umlage, verlangt der Verband eine frühere Ankündigung: Die Höhe solle "spätestens zwei Monate vor Beginn der jeweiligen Umlageperiode" feststehen. Der Entwurf sieht sechs Wochen vor.

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Ist der Staatshaushalt die bessere Adresse?

Die DIHK sieht eine "Doppelbelastung für gasverbrauchende Unternehmen", weil Aufbau und Erhalt der Reserve die Marktpreise erhöhen dürften und die Umlage sie zusätzlich steigen lasse. Die Kammer will deshalb beides über den Bundeshaushalt finanziert sehen.

Noch deutlicher formuliert es Felix John, Gasmarktexperte beim VZBV: "Als Verbraucherschützer halten wir eine Finanzierung per Umlage nicht für sachgerecht." Krisenvorsorge sei "eine übergeordnete staatliche Aufgabe, die aus dem Haushalt finanziert werden muss". Es sei nicht gerechtfertigt, dass Gaskund:innen "für etwas zahlen müssen, von dem sie nicht wissen, ob sie davon noch profitieren werden".

Wie groß muss die Reserve sein?

Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt 24 TWh als Größe der Reserve. Dabei habe man sich am Ausfall der wichtigsten Importinfrastruktur über 30 Tage orientiert. Der BDEW sieht darin einen nachvollziehbaren Ausganspunkt, der "anhand umfassender Krisenszenarien zu konkretisieren" sei.

Ines hält 24 TWh für zu wenig. Nach eigener Berechnung brauche es für einen 90-tägigen Ausfall norwegischer Pipelineimporte 78 TWh, um den Kernwinter von Dezember bis Februar ohne Verbrauchsreduktionen zu überstehen. Die Zeiträume des Entwurfs seien zudem "aus technischer Sicht viel zu kurz, um eine Wiederherstellung der Lieferungen oder den Aufbau alternativer Versorgungswege verlässlich zu gewährleisten". Den jährlichen Haltekosten im dreistelligen Millionenbereich stellt der Zusammenschluss Schäden der Energiekrise 2022 im Milliardenbereich gegenüber. Zur Finanzierung äußert sich Ines nicht.

Wo bleibt der Markt?

Der VKU zieht in die Gegenrichtung. Die Reserve sei "auf ein realistisches, politisch festgelegtes Absicherungsniveau auszurichten". Dem Markt dürfe "nicht zu viel Optimierungspotenzial entzogen werden", andernfalls drohten "höhere und häufigere Preisspitzen".

Damit stehen sich zwei Warnungen gegenüber. Der VKU fürchtet eine Reserve, die dem Markt Flexibilität nimmt. Ines warnt vor dem umgekehrten Risiko: "Eine zu knapp bemessene Reserve birgt dagegen das Risiko erheblicher gesamtwirtschaftlicher Schäden", etwa durch steigende Energiepreise und Produktionsausfälle.

Wer entscheidet über die Größe?

Laut dem Referentenentwurf soll die Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher Umfang, Ausspeicherleistung und regionale Verteilung bestimmen. Dafür braucht THE die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur. Die Details regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Daran stört sich der VKU: "Dieser Vertrag ist nicht öffentlich. Wesentliche finanzielle Fragen dürfen nicht allein dort entschieden werden."

Auch die Evaluierung, die erstmals zum 1. Dezember 2030 ansteht und danach alle vier Jahre, kritisiert der VKU: Die Bundesnetzagentur könne die Reserve "vergrößern oder verkleinern, ohne dass das Parlament beteiligt wäre".

Wer darf mitreden, und wie viel Zeit bleibt?

Ines will die Eckpunkte per Verordnung festlegen. Diese solle danach Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Der BDEW will ebenfalls eine Verordnung, die vorab "mit der Branche konsultiert wird".

Der VZBV schreibt auf Anfrage, er sei "als Bundesverband leider nicht konsultiert" worden. Ein Sprecher gab der ZFK trotzdem eine Stellungnahme. Er höre zudem, dass auch anderen Verbänden keine Einladung aus dem Ministerium zugegangen sei. Die Begründung des Entwurfs hält fest: "Die Verbände sind im regulären Verfahren nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beteiligt worden." Eine Anfrage der ZFK beim Bundeswirtschaftsministerium wartet noch auf Beantwortung.

Knapp ist auch die Zeit. Laut BDEW sind "eine umfassende Prüfung des Gesetzentwurfs und eine ausreichende Rückkopplung mit den Mitgliedsunternehmen" innerhalb dieser Frist "nur eingeschränkt möglich". Zugleich drängt der Verband auf Tempo.

Was passiert mit bestehenden Speicherverträgen?

Hier ziehen BDEW und Ines an einem Strang. Ines will Änderungen "grundsätzlich erst bei Neuvergaben" berücksichtigt sehen; der BDEW verlangt, dass die Nutzung oder Anpassung der Reserve "keine außerordentlichen Kündigungsrechte für bereits gebuchte Speicherkapazitäten" begründen darf. Der VKU warnt vor einem "Strukturbruch für bestehende Speicheranlagen und Vertragsverhältnisse". Speicherbetreiber, so der Verband, "dürfen nicht für die Gasbeschaffung oder die Einhaltung staatlicher Reservevorgaben verantwortlich gemacht werden".

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Wann darf das Gas fließen?

Die Bundesnetzagentur entscheidet nach Ausrufung der Notfallstufe über den Einsatz. Der Entwurf lässt ihr dabei Spielraum: "Der Einsatz der Gasreserve ist dabei nicht beschränkt auf die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs."

Der VKU will eine Aktivierung nur, wenn marktbasierte Instrumente versagen: "Der Markt darf seine Verantwortung für die Versorgungssicherheit nicht verlieren." Die DIHK verlangt eine Klarstellung, dass die Reserve zum Einsatz kommt, "bevor nicht geschützte Kunden abgeschaltet werden müssten".

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