Die Ampel-Bundestagsfraktionen haben beim Gasspeichergesetz eine wesentliche Änderung vorgenommen. Der vorgeschriebene Mindestfüllstand am 1. Februar soll nicht mehr wie bislang bei 40 Prozent liegen, sondern bei 30 Prozent. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am Donnerstagabend final mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP.
Die Koalitionsmehrheit argumentierte, dass man bei der neuen Vorgabe auf den europäischen Standard gegangen sei. Die für Anfang Oktober und November verpflichtenden Füllstände von jeweils 80 und 90 Prozent bleiben bestehen.
Änderung zugunsten von Porenspeichern
In der Expertenanhörung hatte Timm Kehler, Vorstand des Gasverbands Zukunft Gas, bereits auf eine Änderung des 40-Prozent-Ziels gedrungen. Er forderte, zwischen Kavernen- und Porenspeichern zu unterscheiden. Letztere verfügten technisch bedingt über vergleichsweise geringe Ausspeiseraten, sodass die zum 1. Februar vorgesehene Reserve von 40 Prozent "gar nicht mehr vollständig in der verbleibenden Heizperiode entnommen werden kann".
Ein Teil des Arbeitsgasvolumens bleibe dauerhaft im Speicher gefangen und könne nicht mehr genutzt werden. So wirke die Regelung kontraproduktiv und entziehe dem Markt nutzbare Gasmengen für den Winter, sagte er, wie aus einer Zusammenfassung des Bundestags hervorgeht.
Mittelweg statt Ausspeicherverbot
Auch auf die Kritik des Gasspeicherbetreiberverbands Ines gingen Ampel-Koalitionäre ein. Ines-Chef Sebastian Heinermann hatte sich klar gegen ein geplantes Ausspeicherverbot bei Unterschreitung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben vom 1. April 2024 an ausgesprochen. "Speicherkunden buchen keine Kapazitäten, die sie nicht benutzen dürfen", hatte er gesagt.
Diese Maßnahme sei "zu hart" gewesen, urteilten auch die Ampel-Fraktionen. Man habe sich daher für einen "Mittelweg" entschieden. Bei einem Regelverstoß würden die gebuchten, aber nicht gefüllten Speichermengen entzogen. Es erfolge zudem eine Sanktion. Es würden aber nicht alle Kapazitäten entzogen.
Verlängerung bis April 2027
Die Bundesregierung veranlasste eine Neufassung des Gasspeichergesetzes – genau genommen handelt es sich um Änderungen der entsprechenden Passagen im Energiewirtschaftsgesetz –, um die inmitten der Energiekrise 2022 beschlossenen Mindestfüllstandsvorgaben bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Ursprünglich sollte der Notfallmechanismus nach Ende der Heizperiode 2025 auslaufen.
Derzeit sind die deutschen Gasspeicher für diese Jahreszeit sehr gut gefüllt. Am Mittwochmorgen waren sie im Mittel zu 83 Prozent voll. Bemerkenswert ist dabei, dass der Füllstand des größten deutschen Speichers in Rehden in den vergangenen Wochen deutlich sank – auf zuletzt 69 Prozent.
Rehden und Wolfersberg entleeren sich
Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, kurz THE, hatte 2022 im Auftrag der Bundesregierung den Großteil des Rehden-Speichers befüllt. Zu Beginn der laufenden Heizperiode hatte das Unternehmen auf der Transparenzplattform der Energiebörse EEX angekündigt, bis zu 37 Terawattstunden (TWh) verkaufen zu wollen. Zum Vergleich: Rehden allein hat derzeit eine Speicherkapazität von 46,3 TWh.
Deutlich unter dem bundesweiten Schnitt liegt zudem der bayerische Gasspeicher Wolfersberg, der 2022 ebenfalls im Wesentlichen von THE befüllt wurde. Der Füllstand dort betrug zuletzt 67 Prozent. (aba)



