Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Das Bundeswirtschaftsministerium plädiert für eine Verlängerung des Gasspeichergesetzes um zwei Jahre. Dies geht aus einem Evaluierungsbericht hervor, den das von Grünen-Politiker Robert Habeck geführte Haus am Mittwoch vorlegte und vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Demnach würde das Gesetz erst im April 2027 auslaufen.

Entsprechende Pläne waren bereits im Mai durchgesickert. (Die ZfK berichtete.) Unklar war damals, inwiefern das Ministerium auf Änderungsvorschläge des Gasspeicherbetreiberverbands Ines eingehen würde. Dieser hatte dafür geworben, das Ausschreibungskonzept für Speicherprodukte, sogenannte SSBOs, weiterzuentwickeln und marktbasierter zu gestalten.

Kritik an THE-Großeinkauf

Kritik hatte im vergangenen Jahr insbesondere die massive Speicherbefüllung durch den Marktgebietsverantwortlichen THE hervorgerufen. Das Unternehmen hatte im Auftrag der Bundesregierung im großen Stil eingekauft, um Speicher zu befüllen, die die im Gesetz vorgegebenen Ziele zu reißen drohten. Im Sommer waren die Gaspreise im Großhandel auf zeitweise mehr als 200 Euro pro MWh gestiegenl.

Das Ministerium schreibt in seinem Bericht nun, dass es "derzeit keine Notwendigkeit für entsprechende Ausschreibungen" gebe. Vor diesem Hintegrund sollten die Vorschläge in den kommenden Monaten mit Blick auf gegebenenfalls notwendige zukünftige Ausschreibungen "geprüft" werden, heißt es weiter.

Deutsche Speicher zu 80 Prozent voll

Das Gasspeichergesetz und eine damit verbundene Verordnung sehen aktuell vor, dass jeder deutsche Speicher am 1. September mindestens zu 75 Prozent, am 1. Oktober zu 85 Prozent, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent gefüllt sein muss. Im Durchschnitt waren die deutschen Speicher zuletzt zu rund 80 Prozent gefüllt. Im Evaluierungsbericht heißt es, dass sich die Vorgaben bewährt hätten, hohe Füllstände sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit beigetragen hätten.

Das Bundeswirtschaftsministerium will nun eine Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben vorbereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause zuerst ins Kabinett und anschließend in den Bundestag einbringen. (aba)

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