Der Gesetzentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zum „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ hat am Mittwoch grünes Licht vom Bundeskabinett bekommen. Er wurde zwar überarbeitet, wird aber weiterhin scharf kritisiert. So freut sich das Präsidium des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), dass die Bundesregierung die Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme auch bei einer Gasmangellage sicherstellen möchte.
„Die Bevölkerung mit Strom sowie Wärme zu versorgen, hat oberste Priorität. Wir begrüßen, dass das BMWK den Entwurf etwas nachjustierte“, so B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl auf eine ZfK-Anfrage. Wenn Erdgas knapp wird, soll die Stromproduktion aus diesem ausgesetzt werden: Das würde insbesondere Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Anlagen treffen. Ein neuer Gesetzentwurf beinhaltet einige wenige Präzisierungen, aber zieht weiterhin Unmut auf sich. „Gas-KWK-Anlagen sollen im Krisenfall nur noch dann Strom erzeugen, wenn es keine Alternative für die Wärmeerzeugung gibt“, so der neue Passus.
Spielraum, aber nur für bis zu 10-MW-Anlagen
„Damit erhalten KWK-Anlagenbetreiber einen kleinen Spielraum und wir können die Wärmeversorgung sicherstellen. Aber nur jene Betreiber, die unter der 10-MW-Grenze sind. Anlagen, die eine höhere Anschlussleistung besitzen, sind weiterhin von der Pönalisierung betroffen“, kritisiert Stahl.
Er bedaure zudem, dass der Verbandsvorschlag die Grenze auf 20-MW anzuheben nicht beachtet wurde. Die Grenze orientiere sich dabei an dem Europäischen Emissionshandelsgesetz und alle Anlagen ab dieser Größe seien registriert. „Das hätte den Verwaltungsaufwand gleichzeitig reduziert“, ergänzt er. KWK-Anlagen können nur Strom und Wärme gleichzeitig produzieren. „Hätten wir die Gasverstromung grundsätzlich ausgesetzt, wäre auch die Wärmeproduktion mit eingeschränkt worden“, fügt der B.KWK-Präsident an.
Gesetzentwurf ist "äußerst problematisch"
Aber die Tatsache, dass die Pönalisierung weiterhin besteht, kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sehr scharf: „Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist äußerst problematisch. Im Vergleich zum Referentenentwurf gibt es keine grundsätzlichen Änderungen“, wird VKU-Chef Ingbert Liebing kritisch in einer Mitteilung zitiert. Wird wie im Entwurf vorgesehen der Gaseinsatz zur Stromerzeugung mit Strafzahlungen belegt, kostet die Wärmeerzeugung in diesen Kraftwerken mehr. Die weiterhin enthaltene Pönalisierung würde so allem die kommunale Energiewirtschaft „strukturell schwächen und damit die Versorgungssicherheit gefährden“. Liebing klassifiziert die Pönalisierung als „unnötig und schädlich“.
Streichung der Strafzahlungen gefordert
Durch die Strafzahlungen würden "schnell Fehlbeträge in Millionenhöhe entstehen, wenn die Anlagen trotz Pönalen betrieben werden müssen (Sicherstellung der Wärmeversorgung) oder Stromlieferverträge durch eine Anlagenabschaltung nicht erfüllt werden können", merkt Kerstin Andreae, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung an.
Liquiditätsengpässe mit entsprechender Gefahr von Insolvenzen wären nicht auszuschließen, befürchtet sie. "Deshalb fordern wir weiterhin die Regelungen zu Strafzahlungen zu streichen (§ 50e bzw. jetzt § 50f). Zumindest eine Ausnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie eindeutige Vorgaben zur Kompensation statt einer „Kann-Regelung“ für reine Stromerzeugungsanlagen sind dringend erforderlich", lässt sie sich zitieren.
Zukunft Gas: Pönalisierung ist "überflüssig"
Dabei würde die bloße Ausrufung einer Gasmangellage einen immensen Preisanstieg für Erdgas nach sich ziehen, was zu einer unmittelbaren Drosselung der Stromproduktion führen würde, heißt es in der Mitteilung des Verbandes Zukunft Gas. "Die geplante Pönale ist aus marktwirtschaftlicher Sicht absehbar überflüssig, denn die sehr hohen Preise im Falle einer Gasmangellage würden von selbst zur erwünschten Drosselung der Gasmengen in Kraftwerken führen,“ erläutert Vorstand Timm Kehler.
Ein wenig mehr Klarheit
Andreae hebt aber auch positiv hervor: "Die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs knüpft die Vorgaben für Gaskraftwerke an den Eintritt der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas. Dies ist aus Sicht des BDEW eine wichtige und klarstellende Verbesserung. Positiv ist ebenfalls die Aufnahme von Regelungen für Braunkohlekraftwerke", lässt sie sich in einer Pressemitteilung zitieren. An weiteren Stellen bliebe der Entwurf noch unklar. Zu viele Detailregelungen seien in Verordnungsermächtigungen verlagert, die nach Ansicht des BDEW im Gesetzestext selbst geregelt und somit im Bundestag beschlossen werden sollten.
Der Gesetzentwurf bleibt laut dem VKU und dem BDEW insgesamt vage. "Besser wäre es zum einen, den geplanten Markteingriff so gering wie möglich auszugestalten und zum anderen die Mitwirkung des Parlaments bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme miteinzubeziehen" so Liebing, In der jetzigen Form wirke das Gesetz eher wie ein Blankoscheck, bei dem die Exekutive sehr weitreichende Maßnahmen beschließen könne, ohne das Parlament zu beteiligen.
Die Verbände sind sich einig, dass nachgebessert werden muss. (gun)



