Die Gasbeschaffungsumlage wird 24,19 Euro pro MWh oder umgerechnet 2,419 Cent pro kWh betragen. Das gab der zuständige Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) am Montagmittag bekannt. Die Mehrwertsteuer ist hier noch ausgeklammert.
Die Gasbeschaffungsumlage gilt vom 1. Oktober an. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden und betrifft zunächst Bilanzkreisverantwortliche, also Energieversorger. Diese können in der Folge die Preise auf Endverbraucher umlegen.
Mehrkosten für Haushalte und Industrie
Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh betragen die Mehrkosten demnach rund 484 Euro im Jahr. Falls zusätzlich die Mehrwertsteuer fällig wird, steigen die Kosten auf 576 Euro.
Für die Industrie rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft mit Mehrkosten von 5,7 Mrd. Euro. Am stärksten sind demnach energieintensive Grundstoffindustrien betoffen. Am meisten Gas verbraucht derzeit der Chemieriese BASF. Bei einem Jahresverbrauch von 37 TWh im Ludwigshafener Stammwerk würde dies für den Konzern allein Mehrkosten von fast 1,6 Mrd. Euro bedeuten.
Zwölf Gasimporteure machen Kosten geltend
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Milliarden Euro an Kosten geltend.
Dies entspricht 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Energiekonzerne wie RWE und Shell wollen die Umlage nicht in Anspruch nehmen.
Gasumlage "bittere Medizin"
In einer Stellungnahme bezeichnete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Umlage als gerechteste Form, um zusätzlich aufgelaufene Kosten in der Bevölkerung zu verteilen. "Die Alternative ist nicht keine Umlage, sondern der Zusammenbruch des deutschen Energiemarkts."
Zwar seien die Zusatzkosten eine "bittere Medizin". Zugleich sicherten sie die Versorgungssicherheit in Deutschland, sagte der Grünenpolitiker.
Weitere Umlagen bis 1. Oktober
Hintergrund der neuen Umlage ist die am 9. August in Kraft getretene Verordnung nach Paragraph 26 des Energiesicherungsgesetzes (§26 EnSig). Demnach haben Gasimporteure wie Uniper, die wegen russischer Lieferkürzungen zu extrem hohen Marktpreisen nachbeschaffen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von bis zu 90 Prozent der Mehrkosten.
Unklarheit besteht insbesondere noch zu den Themen Mehrwehrtsteuer, Fernwärme und Festpreisverträgen. Die Bundesregierung will auf die Erhebung der eigentlich europarechtlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von 19 Prozent verzichten. Die Europäische Kommission prüft nun, inwiefern dies ausnahmsweise zulässig ist. "Da sollte in den nächsten wenigen Wochen Klarheit herrschen.", sagte Habeck.
"Weitere zielgenaue Entlastungen nötig"
Sollte sich die EU querstellen, will die Bundesregierung Einnahmen aus der Mehrwertsteuer anderweitig an Bürger und Unternehmen zurückgeben. Davon unabhängig ist ein weiteres Entlastungspaket geplant. "Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen", sagte Habeck. "Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist."
Die Bundesregierung habe sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. "Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind. In dieser Krise müssen wir den demokratischen Konsens sozialpolitisch absichern."
Fernwärmefrage "lösbar"
Die Frage, ob Energieversorger am Ende die Umlage auch an Festpreis- und Fernwärmekunden weiterreichen dürfen, bezeichnete der Minister als "lösbar". Nach Ansicht des Ministeriums sollen beide Gruppen von der Umlage erfasst sein.
Klarheit sollte es bereits deutlich vor dem 1. Oktober geben und zwar schon bei Beginn der parlamentarischen Beratung, führte Habeck fort. Gemeint dürfte die erste Sitzungswoche des Bundestags nach den Sommerferien sein, die am 5. September beginnt. Der Bundesrat kommt regulär am 16. September wieder zu einer Plenarsitzung zusammen.
Weitere Umlagen geplant
Die Gasbeschaffungsumlage ist nur ein Bestandteil eines Sammelsuriums an Umlagen, die auf Bilanzkreisverantwortliche und gegebenenfalls auch auf Endkunden zukommen könnten. Noch unklar ist, wie hoch die ebenfalls neu geschaffene Gasspeicherumlage ausfallen wird. Dazu dürfte etwa auch die Bilanzierungsumlage kommen, die bislang bei null Euro pro kWh gelegen hat.
Minister Habeck sagte, dass die Gasbeschaffungsumlage allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit am meisten kosten werde. Wenn im Winter zu hohen Preisen ausgespeichert werde, könne es dagegen sein, dass die Gasspeicherumlage sogar negativ ausfalle, erklärte er. (aba/dpa)



