Die Ampel will die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, bekannter als Heizungsgesetz, diesen Freitag im Bundestag beschließen. Darauf einigten sich die Koalitionäre am Dienstag. Zu Redaktionsschluss war unklar, ob sich am gleichen Tag auch der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen wird. Die Länderkammer kann das Inkrafttreten des Gesetzes mit einem möglichen Veto nicht verhindern, sondern nur aufschieben.
Auf Klarheit bei Gesetz und Förderwesen drängte währenddessen die Wärmepumpenindustrie. Der Bundesverband Wärmepumpen (BWP) verwies in einer Stellungnahme auf Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Demnach seien die Neuaufträge für Wärmepumpen von Januar bis Mai um zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr gefallen.
"Leute warten auf bessere Förderung"
Die Antragszahlen für Bestandsgebäude lägen dieses Jahr bei 7000 bis 8000 Wärmepumpen pro Monat. Im Vorjahr seien es im Schnitt noch 20.000 monatlich gewesen. Zugleich seien die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel stark gestiegen.
Die Verunsicherung bei Immobilieneigentümern sei groß, kommentierte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. "Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung", warnte er. Verträge für neue Wärmepumpen würden storniert. "Das ist gefährlich."
Maximal 30.000 Euro Förderung
Am Dienstag präzisierten die Ampel-Fraktionen die geplante Förderung für den schrittweisen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen. Demnach sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen. Beginnen soll das Förderregime Anfang 2024. Das Papier, das nicht rechtsbindend ist, soll am Freitag neben dem Heizungsgesetz beschlossen werden.
Schon zuvor hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, beim Umstieg auf Wärmepumpen bis zu 70 Prozent der Kosten zu fördern. Ein genaues Konzept gab es aber bislang nicht. In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte "Festlegungen umzusetzen".
Regeln nach Wohneinheiten
Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3000 Euro.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.
Wärmepumpen-Ziel in Gefahr
Zuvor hatte auch Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, vor weiterer Unklarheit bei der Förderkulisse gewarnt. Wenn es beim jüngsten Trend bei den Neuaufträgen bleibe, werde das Ziel der Bundesregierung von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 deutlich verfehlt, sagte er. Zum Vergleich: 2022 wurden laut Branchenzahlen 236.000 Wärmepumpen installiert.
Im ZfK-Interview hatte Stefan Dohler, Vorstandschef des Oldenburger Energiekonzerns EWE, jüngst ebenfalls geschildert, dass es bei den Kunden eine "sehr hohe Verunsicherung" gebe.
"Im Markt ablesbar"
"Nach der ursprünglichen Ankündigung, den Neubau fossiler Heizungen ab 2024 zu verbieten, wollten plötzlich ganz viele noch eine Gasheizung haben." Zugleich sei die Nachfrage nach privaten Photovoltaik-Anlagen zurückgegangen.
"Offenbar dachten sich einige Kunden: Wenn auf mich eine so große Investition wie die in eine Wärmepumpe zukommen könnte, dann halte ich mich woanders lieber zurück. Das war auch im Markt ablesbar." (aba/dpa)



