Neues Mieterstrommodell: Begrüßenswerte Ansätze aber noch nicht zu Ende gedacht
Zwar wird mit den neuen angedachten Regelungen zur gemeinschaftlichen Gebäudeverstromung einiges einfacher für Mehrfamilienhäuser. Bei vielen Punkten bleiben dennoch Fragezeichen.

Im Gegensatz zum Mieterstrommodell besteht kein Recht der Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlages aus Anlagenbetreibersicht.
Bild: © Stadtwerke Heidelberg
Bild: © Items
Von:
Marcel Linnemann,
Leitung Innovation & Grundsatzfragen Energiewirtschaft
bei Items
Die Frage, wie Bewohner von Mehrfamilienhäusern besser von…
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