Kurz vor der Sommerpause hat das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Wärmewendegesetz in die Verbändeanhörung geschickt. Konkret geht es darum, Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen.
Der Entwurf hat 29 Seiten. Verbände können bis zum 17. Juli Stellung nehmen. Ein Überblick:
Warum macht das Bundeswirtschaftsministerium speziell ein Gesetz für Geothermie und Wärmepumpen?
Geothermie oder Erdwärme gilt als wichtige erneuerbare, wetterunabhängige Wärmequelle. Ihr Potenzial wird aus Ministeriumssicht bislang aber noch unzureichend erschlossen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden weniger als zwei Prozent der Wärme derzeit aus Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Das soll sich ändern.
Geothermie kann nicht nur als Fernwärmequelle genutzt werden, sondern auch für Wärmepumpen. Anders als die Luftwärmepumpe zapft eine Erdwärmepumpe über Kollektoren oder Sonden die Erdwärme an und kann diese Wärme zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung nutzen.
Welche Ziele hat sich das Bundeswirtschaftsministerium gesteckt?
Bis zum Jahr 2030 will das Ministerium mindestens 100 neue tiefengeothermische Projekte anstoßen. Zudem sollen laut Bundesregierung mindestens 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu eingebaut werden. Konkrete Einbauziele für Erdwärmepumpen gibt es nicht. Im vergangenen Jahr wurden immerhin bereits 356.000 Wärmepumpen installiert. Lediglich sechs Prozent davon waren allerdings Erdwärmepumpen.
Was soll das Gesetz erreichen?
Das Ministerium will die Planungs- und Genehmigungszeiten halbieren. So sollen die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen, Erdwärmepumpen und Wärmespeichern bis 2045 "im überragenden öffentlichen Interesse" stehen.
Zudem sollen wasser- und bergrechtliche Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen des Bundesberggesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung vor.
Wie ist der weitere Weg?
Verbände können bis zum 17. Juli zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Noch im Sommer könnte der angepasste Entwurf dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach würde das parlamentarische Verfahren beginnen. Nach jetzigem Stand wäre eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag in diesem Jahr gut machbar. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig. (aba)



