Deutschland

"Gesetzentwürfe zu Preisbremsen brauchen Machbarkeits-Update"

Verfahren und Schritte zur Umsetzung der beiden Preisbremsen sollten möglichst einheitlich geregelt werden, fordern VKU und BDEW. Das gelte auch für die Informationsfristen.
06.12.2022

"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Anlässlich zweier Anhörungstermine im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Gas-, Wärme- und Strompreisbremse haben die Verbände VKU und BDEW erneut eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung angemahnt. „Die Gesetzentwürfe brauchen ein Machbarkeits-Update“, forderte der BDEW.

Damit die Energiepreisbremsen fristgerecht realisiert werden könnten, brauche es vor allem eine starke Vereinfachung der vorgeschlagenen Verfahren, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Um die erforderlichen IT-Prozesse anzupassen und angesichts der knapp bemessenen Zeit möglichst viele Synergien zu nutzen, sollten die Verfahren und Schritte zur Umsetzung der beiden Preisbremsen möglichst gleichlaufend sein. Das betreffe vor allem die Voraussetzungen und Abläufe des Erstattungsverfahrens für die von den Lieferanten gezahlten oder zu zahlenden Entlastungsbeträge. Derzeit seien einige Regelungen ohne Grund uneinheitlich geregelt. Hier ließe sich auch für Strom auf das bereits für Gas und Wärme vorgesehene System zurückgreifen.

Im Zusammenhang mit der individuellen Information der Kundinnen und Kunden zu den Energiepreisbremsen forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing eine einheitliche Frist bis zum 1. März 2023 vorzusehen. Eine korrekte Umsetzung der Entlastung sei wichtiger als eine frühe Information.

Liebing: "Rückabwicklung hat mit Missbrauchsverhinderung nichts zu tun"

Gleiches gelte für die Fixierung der Grundpreise, bei denen bereits vollzogene Erhöhungen Bestandschutz brauchen. „Eine Rückabwicklung hat mit Missbrauchsverhinderung nichts zu tun und löst nur unvertretbaren Aufwand aus“, sagte Liebing, der als Experte in die Ausschussanhörungen eingeladen war. Zumindest aber sollten einheitlich alle Bestandsverträge vor dem 25. November 2022 nicht berührt sein.

Zudem sollten Obergrenzen und Antragsverfahren für abweichende Entlastungsregelungen unbedingt vermieden werden. Sie beinhalteten jeweils neue Geschäftsprozesse, die zusätzlich organisiert werden müssten.

"Regeln gegen Missbrauch der Preisbremsen sind ausreichend"

Auch zum Thema Missbrauchsverbote äußerte sich der VKU-Hauptgeschäftsführer noch einmal mit deutlichen Worten. Die Regelungen der Energiepreisbremsen gegen Missbrauch seien bereits sehr streng und gingen über die bisherige kartellrechtliche Kontrolle hinaus. Sie seien ausreichend und zielführend. „Angesichts der dafür aufgewandten Steuermilliarden ist das nachvollziehbar“.

Der VKU trage zudem Abwendungsvereinbarungen mit, um Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Zahlungsrückständen zu vermeiden, so Liebing weiter. Allerdings halte man dazu einheitliche Regelungen in den verschiedenen energierechtlichen Bestimmungen für notwendig. Gleichzeitg warnte er aber eindringlich vor erneuten Sperrmoratorien.

Andreae: "Rasche Umsetzung der Strompreisbremse in aktuell vorgesehener Form nicht möglich"

Liebing und Andreae machten sich wiederholt für eine Beibehaltung der vermiedenen Netznutzungsentgelte stark. Außerdem forderte Liebing erneut, eine Reihe von Technologien, die besonders von den Kostensteigerungen betroffen sind, von der geplanten Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisbremse auszunehmen. Dazu zählt die Verstromung von Biomasse, Altholz, Abfall, Klärschlamm beziehungsweise Klärgas, Grubengas und veredelten Braunkohle-Produkten. Dies gelte insbesondere, wenn es sich um KWK-Anlagen handle.

Eine rasche Umsetzung der Strompreisbremse sei in der aktuell vorgesehenen Form nicht möglich. Dazu sei das Gesetz an vielen Stellen zu komplex, unpräzise und bürokratisch. Im parlamentarischen Verfahren müsse der Entwurf daher noch umfangreich überarbeitet werden, ergänzte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. (hoe)