Das Bundeswirtschaftsministerium will bis zu 23,8 Gigawatt an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken ausschreiben. Das gab Minister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag bei einer Presseveranstaltung in Hamburg bekannt. Vorausgegangen war eine Verständigung mit der Europäischen Kommission.
8,8 Gigawatt (GW) sind dabei für Kraftwerke gedacht, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Dazu sollen maximal weitere 15 GW an Kraftwerken kommen, die vorübergehend Erdgas verbrennen, ehe sie bis spätestens 2035 ans Wasserstoffnetz angeschlossen sind.
Fortschritte, keine finale Genehmigung
Die ersten zehn GW sollen bis 2026 ausgeschrieben werden. Dann soll eine Evaluierung folgen. Erst dann sollen Auktionen für die verbleibenden fünf GW stattfinden.
Die Einigung ist noch nicht gleichzusetzen mit einer finalen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese Verhandlungen dauern an. Habeck sprach vielmehr von "Fortschritte[n]", die ein "erster wichtiger Schritt" auf dem Weg dorthin seien. Die Leitplanken seien abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssten.
Weiterer Fahrplan
Als nächster Schritt schließe sich eine Konsultationsphase an, die Ende des Sommers beginnen werde.
Während der Konsultationsphase werde dann auch das Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission fortgesetzt, teilte das Ministerium mit.
Blauer Wasserstoff vorerst möglich
Details der Förderung stehen noch nicht fest. Laut Habeck wird auf grünen Wasserstoff abgezielt, der auf Basis erneuerbarer Energien produziert wird. Aber besser als Erdgas oder Kohle sei auch blauer Wasserstoff, sagte der Minister. Gemeint ist Wasserstoff, der aus fossilen Energieträgern gewonnen wird.
Das dabei anfallende Kohlendioxid wird jedoch aufgefangen und unterirdisch gespeichert. Die Kraftwerke hätten auch die Möglichkeit, blauen Wasserstoff zu nehmen, der beispielsweise aus Norwegen importiert werde, erläuterte Habeck.
BDEW erinnert an Kapazitätsmarkt
Der Energiebranchenverband BDEW mahnte in einer ersten Reaktion an, dass es nun Klarheit über die finalen Rahmenbedingungen und Ausschreibungsdetails brauche, um im kommenden Jahr die ersten Ausschreibungsrunden zu bestreiten. "Die Einigung auf zentrale Komponenten und Leitplanken ist noch keine rechtssichere Grundlage für zeitnah zu treffende Investitionsentscheidungen", teilte er mit.
Zudem erneuerte der BDEW seine Forderung, die Ausschreibungen mit einem zukünftigen Martkdesign wie einem Kapazitätsmarkt zu verzahnen.
Kommunalunternehmen zu Investitionen bereit
Tempo forderte auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein. Mit Blick auf die Umsetzungszeiträume von Kraftwerksprojekten sei schnelles Handeln jetzt wesentlich, teilte ein Sprecher mit.
Noch fehlten für konkrete Investitionsentscheidungen aktuell entscheidende Grundlagen, führte er aus. Aber viele Unternehmen der kommunalen Energiewirtschaft seien zu Investitionen bereit.
Alternative Bioenergie?
Die Ausbauziele an sich hinterfragte das Hauptstadtbüro Bioenergie. Bei einem konsequenten Ausbau eines flexiblen Backups sowie von Speichertechnologien müsse die Bundesregierung "kaum noch auf Wasserstoff-Spitzenlastkraftwerke" setzen, erklärte Leiterin Sandra Rostek.
Die Nutzung bereits bestehender Anlagenkapazitäten sei volkswirtschaftlich deutlich günstiger als der Neubau großer Wasserstoffkraftwerke, argumentierte sie. Dies sollte als wichtiges Element einer Kraftwerksstrategie mitgedacht werden.
Stromziel für 2035
Tatsächlich sollen die geplanten Wasserstoffkraftwerke um Biomethan- und Biomassekraftwerken sowie Speichern ergänzt werden, führte Minister Habeck aus. Beginnend im nächsten Jahr sollten dadurch insgesamt bis zu 30 Gigawatt neue zusätzliche Kraftwerkskapazitäten ausgeschrieben werden.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Fünf Jahre später soll Strom dann nahezu vollständig auf Basis erneuerbarer Energien und erneuerbarer Brennstoffe produziert werden. (aba/dpa)



