Schluss mit der Verengung der Heizungstauschdebatte auf Gasheizungen und Wärmepumpen, haben sich die Ampel-Koalitionäre wohl gedacht. Die Bundesregierung hat jedenfalls spätestens am Montag den Fokus auf eine Technologie gelegt, bei der Stadtwerke eine herausragende Rolle spielen dürften: die Fernwärme.
Mittelfristig sollen jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden, heißt es in einem Papier, das von Bundeswirtschafts- und -bauministerium sowie von verschiedenen Branchenverbänden unterzeichnet wurde. Dadurch soll sich die Anzahl der an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude bis 2025 gegenüber heute in etwa verdreifachen.
Kommunale Wärmeplanung
Laut Abschlusserklärung soll ein klarer Rahmen geschaffen werden, in welchen Gebieten innerhalb der nächsten zehn Jahre Wärmenetze auf- und ausgebaut werden sollen. Grundlage dafür ist eine kommunale Wärmeplanung. Ein entsprechender Entwurf des Bauministeriums befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung.
Verfolgt beispielsweise ein Stadtwerk einen solchen Ausbau, sollen potenzielle Abnehmer von den im Heizungsgesetz festgehaltenen Erneuerbaren-Pflichten befreit werden. Dies ist bereits im entsprechenden Entwurf angelegt.
Anschluss- und Benutzungszwang
Ein aus Verbrauchersicht besonders kritischer Punkt ist der Preis. Hier müsse sichergestellt werden, dass der Schutz von Kunden auf einem hohen Niveau gewährleistet bleibe und gestärkt werde, etwa durch mehr Preistransparenz und die Einrichtung einer Schiedsstelle, heißt es.
Ziel sei es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukunden zu steigern, "so dass die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs, die in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt, möglichst vermieden werden kann."
"Vernünftige Kontrolle" über Preise
In der vergangenen Woche hatte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing noch gesagt, dass aus Sicht der Stadtwerke eine Anschlusspflicht für Hausbesitzer ans Wärmenetz sehr wohl infrage käme. Es sei "nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen", wurde er in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zitiert. (Die ZfK berichtete.)
Gegen eine Anschlusspflicht ist der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dessen Vorständin Ramona Pop sprach sich stattdessen für eine "vernünftige Kontrolle" über Preise etwa in Form einer bundesweiten Aufsicht aus. Außerdem plädierte sie für mehr Wettbewerb und mehr Einspeisung Dritter.
Flexible Übergangsfristen
Ein Knackpunkt für Stadtwerke waren zuletzt auch die Übergangsfristen. Im Papier steht dazu: "Für das Jahr 2030 streben wir insgesamt einen Anteil von 50 [Prozent] Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme an." Dabei soll eine flexible Umsetzung in Abhängigkeit der lokalen Situation und dem Alter der vorhandenen Anlagen möglich sein.
Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Bekenntnis des Bundes zum Fernwärmeausbau. Hauptgeschäftsführer Liebing betonte zugleich, dass dafür aber auch das Bundesprogramm BEW und die KWK-Förderung eine Anschlusslösung nach 2026 bräuchten.
Debatte um Fördermittel
Hansjörg Roll, Präsident des Wärmeverbands AGFW, schlug in dieselbe Kerbe. Die aktuelle Unterstützung sei nur der sprichwörtliche "Tropfen auf dem heißen Stein", teilte er mit. "Statt der vorgesehenen drei Milliarden Euro für vier Jahre benötigen wir ein Fördervolumen von mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr, und das langfristig bis 2035."
Auch BDEW-Chefin Kerstin Andreae warb darum, die Fördermittel noch einmal zu erhöhen und die Förderung langfristig stabil zu halten.
Fernwärmeanteil bei 14 Prozent
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurden im vergangenen Jahr rund sechs Mio. Wohnungen mit Fernwärme versorgt. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt in der Fernwärme demnach aktuell bei rund 20 Prozent. (aba/dpa)
