Von Andreas Baumer
Es ist Zufall und doch bezeichnend. An dem Tag, an dem Robert Habeck sein Kraftwerkssicherheitsgesetz zu Grabe tragen musste, schossen die Strompreise wegen schwacher Wind- und Solarstromeinspeisung auf dem deutschen Day-Ahead-Markt auf einen neuen Höchststand in diesem Winter. 395 Euro pro Megawattstunde (MWh) blinkten nach der Auktion für diesen Donnerstag bei der Kurzfristbörse Epex Spot auf. In Frankreich und Polen ist Strom für denselben Zeitraum nicht einmal halb so teuer.
In einzelnen Stunden geht es sogar noch höher. Zwischen 17 und 18 Uhr kostet die Megawattstunde Strom in der Grundlast 936 Euro.
17 bis 21 Gigawatt neue Kapazitäten benötigt
Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium mit dem geförderten Neubau von zehn Gigawatt Gaskraftwerken plus einem halben Gigawatt Wasserstoffkraftwerken perspektivisch dagegenhalten. Denn schon jetzt zeigen die Strompreisspitzen an wind- und sonnenschwachen Tagen, dass steuerbare, klimafreundliche Kapazitäten Mangelware sind.
Klar war auch: Die geförderten steuerbaren Kapazitäten hätten lediglich ein Anfang sein können. Die Bundesnetzagentur ging in ihrem fast zwei Jahre alten Versorgungssicherheitsbericht von neuen Gaskraftwerken "in relevantem Umfang" von 17 bis 21 Gigawatt (GW) bis 2031 aus. Dazu wird es aller Voraussicht nach nicht kommen. Im politischen Berlin geht man nicht mehr davon aus, dass es Kraftwerksausschreibungen im kommenden Jahr geben wird.
"Konzentrieren uns auf das, was machbar ist"
Das grün geführte Bundeswirtschaftsministerium machte implizit die Union und die FDP für das Scheitern verantwortlich. Für den Zubau flexibler Kraftwerkskapazitäten sei ein fertiges und mit der EU-Kommission verhandeltes Gesetz auf dem Tisch gelegen, teilte ein Sprecher mit. "Die Umsetzung ist nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlen die erforderlichen Mehrheiten. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf das, was machbar ist."
Seit Wochen hatten Union und FDP durchblicken lassen, dass sie einem so komplexen Werk wie dem Kraftwerksgesetz nicht zustimmen würden. Doch auch in der Energiebranche fiel der Ministeriumsentwurf durch. "Der Gesetzentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte in der vorliegenden Form nicht im Bundeskabinett beschlossen werden", teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nach dem Ende der Verbände- und Länderanhörung mit. Der Energiebranchenverband BDEW drängte darauf, dass "die Risiken maßgeblich reduziert werden, um eine breite Beteiligung [bei den Ausschreibungen] zu ermöglichen."
Hoffnung hat die rot-grüne Minderheitsregierung bei zwei weiteren Kraftwerksgesetzen, der Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), das auch Wärmenetze fördert, sowie das Biomassepaket. Beide Vorhaben passierten am Mittwoch das Bundeskabinett.
Unterstützung kam umgehend vom BDEW. "Es ist gut, dass die die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes jetzt konkrete Formen annimmt", teilte Verbandschefin Kerstin Andreae mit. "Es ist jetzt an der Regierung und der Opposition, sich auf den letzten Metern zu einigen und keine weitere Zeit zu verlieren."
Biogasbranche gegen Habeck-Paket
Gänzlich unzufrieden zeigte sich die Biogasbranche. Das Ministerium habe das erst am Freitag vorgelegte Paket mit einer nur geringfügigen Änderung beim Ausschreibungsvolumen "durchgepeitscht", hieß es. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie lehnen den Entwurf ab. Sie appellieren nun an Bundesrat und Bundestag, diesem nicht zuzustimmen.
Tatsächlich wurden sowohl das KWK-Gesetz als auch das Biomassepaket als sogenannte Formulierungshilfen vom Bundeskabinett beschlossen. SPD und Grüne können die Texte also direkt als eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen. Damit entfällt der für Regierungsentwürfe vorgesehene Weg über den Bundesrat, der eigentlich zuerst die Möglichkeit erhält, Stellung zu nehmen. Finden SPD und Grüne im Bundestag eine Mehrheit, könnten die Gesetze noch im Januar beschlossen werden.
Mindestens bei der Verlängerung des KWK-Gesetzes könnte noch etwas gehen. Die Union hat nämlich selbst erst einen dahingehenden Entwurf im Bundestag in erster Lesung beraten lassen.



