Die Freude, dass endlich konkretere Eckpunkte zur Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes vorliegen, währte nur kurz. Inzwischen überwiegt in der Energiebranche die Sorge, dass die Rahmenbedingungen für viele Marktakteure zu unattraktiv sind und es in der Folge gar nicht genügend Gebote geben wird. Hier ein Überblick über einige der größten Schwachpunkte:
1. Risiken des Wasserstoffhochlaufs
Nicht gut kommt es bei Marktakteuren an, dass das Wirtschaftsministerium Betreiber per Pönale oder Strafzahlung auch dann in die Verantwortung nehmen könnte, wenn zum Zeitpunkt de Umstellung durch Verzögerungen beim Leitungsbau kein Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz verfügbar ist oder sich der Wasserstoffhochlauf für Markt und Infrastruktur insgesamt verzögert.
Für den Karlsruher Energiekonzern EnBW steht fest: Strafzahlungen sollen nur für Projektverzögerungen ausgesprochen werden, auf die die Betreiber einen direkten Einfluss haben oder selbstverschuldet sind. " Zudem sollte sich die Haftung im üblichen Rahmen bewegen, es muss verhindert werden, dass Projekte bereits bei relativ kurzem Terminverzug in die Unwirtschaftlichkeit rutschen."
Auch der Energieverband BDEW plädiert mehrfach für Senkungen und Differenzierungen von Pönalen, etwa bei nicht beeinflussbaren Risiken wie der Verfügbarkeit von Wasserstoff, fehlender technologischer Reife und fehlender Wasserstoffinfrastruktur.
2. Höhe der Sicherheitsleistung
Den Energieverbänden BDEW und VKU scheint die Höhe von 200 Euro pro Kilowatt, die Auktionsteilnehmer hinterlegen müssen, "sehr hoch" zu sein. Der Stadtwerkeverband bringt ins Spiel, auch Bürgschaften zu hinterlegen und als Sicherheitsleistung anzuerkennen.
Der BDEW wirbt für eine Senkung auf 70 Euro pro Kilowatt. Eine solche Lösung wäre auch für die Aachener Stadtwerkekooperation Trianel vorstellbar.
3. Standorteinschränkung
Auf breite Ablehnung trifft das Verbot für bestehende Gaskraftwerksstandorte, sich an den neuen Ausschreibungen zu beteiligen. Aus EnBW-Sicht ist dies aber nicht die einzige fragwürdige Standortvorgabe.
Denn gleichzeitig dürfen nur bestehende Gaskraftwerke an Modernisierungsgeboten teilnehmen. Das schließe bei vielen Betreibern Neubauten an Standorten, die bereits mit Erdgas erschlossen seien, aus, heißt es.
Der Bau einer neuen Erdgasanschlussleitung sei aber wiederum mit Zusatzkosten und nicht unerheblichen Genehmigungs- und Terminrisiken verbunden. Für EnBW ist deshalb klar: Diese Vorgaben müssen gestrichen werden.
4. Wirkungsgradsteigerung
Wer an den Modernisierungsausschreibungen teilnehmen will, muss den elektrischen Wirkungsgrad seines Gaskraftwerks um mindestens 20 Prozent steigern. Viele Kraftwerksbetreiber halten dies aus technischer Sicht für die allermeisten Anlagen für unerfüllbar.
Beispiel Enervie, ein mehrheitlich kommunaler Kraftwerksbetreiber in Nordrhein-Westfalen. Dessen älteste Kraftwerke haben schon jetzt nach eigenen Angaben Wirkungsgrade von rund 45 Prozent. Eine Steigerung auf mehr als 65 Prozent sei "technisch nicht möglich".
Folge: "Erst bei einer Absenkung der geforderten Wirkungsgradsteigerung auf weniger als 15 Prozentpunkte könnte eine Modernisierung für uns interessant sein."
Auch der BDEW hält eine Effizienzsteigerung um 20 Prozentpunkte bei einer Modernisierung für "so gut wie ausgeschlossen". Gasturbinen seien eine weit entwickelte Technologie. Somit könnten nur noch schrittweise Effizienzsteigerungen erreicht werden.
Sein Alternativvorschlag: einen Mindesteffizienzgrad für verschiedene Anlagentypen vorzugeben. Beispielsweise 35 Prozent für offene Gasturbinen und 55 Prozent für Gas- und Dampfturbinen-Anlagen. "Eine eventuelle Fernwärmeauskopplung ist auf den Wirkungsgrad anzurechnen."
5. Regulatorische Unklarheiten in Bezug auf europäische Klimaschutzziele
Was, wenn sich die europäischen Klimaschutzziele in den nächsten Jahren ändern? Dies könne erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte haben, gibt die Aachener Stadtwerkekooperation Trianel zu bedenken. "Diese möglichen Risiken müssen dringend adressiert werden." (aba)



