Nach ZfK-Informationen befindet sich Habecks Kraftwerksgesetz aktuell in der Ressortabstimmung. Der geleakte Entwurf datiert vom 30. Oktober.

Nach ZfK-Informationen befindet sich Habecks Kraftwerksgesetz aktuell in der Ressortabstimmung. Der geleakte Entwurf datiert vom 30. Oktober.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Andreas Baumer

Im politischen Berlin macht ein Gesetzentwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes die Runde, der vom 30. Oktober datiert. Darin werden erstmals Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Energiebranche in Paragrafen gegossen.

Dabei fällt auf: Das grün geführte Ministerium ist demnach bislang auf zentrale Branchenforderungen nicht eingegangen. Neues gibt es derweil überraschenderweise zum KWK-Gesetz. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums wollte das Dokument auf ZfK-Anfrage nicht kommentieren und verwies darauf, dass das Vorhaben weiterhin regierungsintern beraten werde. Ein Überblick:

Zuerst zur Kraft-Wäme-Kopplung. Was plant hier das Ministerium?

Die von der EU eingebaute 2026-Förderfrist im KWK-Gesetz soll aufgeweicht werden. Laut Entwurf sollen KWK-Anlagen auch nach 2026 gefördert werden können, wenn eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgelegen hat und die Anlage bis zu vier Jahre nach der Genehmigung in Dauerbetrieb geht.

Alternativ reicht auch eine verbindliche Bestellung der Anlage oder im Fall einer Modernisierung eine verbindliche Bestellung wesentlicher Anlagenteile. Auch hier muss die Anlage spätestens vier Jahre später in Dauerbetrieb gehen.

Noch nicht fertige Wärmenetze sollen bis Ende 2027 gefördert werden können, wenn bestimmte Genehmigungen bereits vorgelegen haben und das Netz vier Jahre später in Betrieb genommen wird. Alternativ soll ebenfalls eine verbindliche Beauftragung von Bauleistungen genügen.

Damit steht auch fest: Eine glatte Verlängerung des Gesetzes bis 2028 oder gar bis 2030, wie sie die Wärmebranche vorsieht und die Unions-Bundestagsfraktion jüngst in den Bundestag eingebracht hat, soll es nach Vorstellung des Ministeriums nicht geben.

Nun zum eigentlichen Gesetz, dem Kraftwerkssicherheitsgesetz: Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Bund?

Laut Entwurf belaufen sich die Kosten des Bundes voraussichtlich auf etwa 14,6 Milliarden Euro. Die ersten Ausschüttungen werden für 2029 erwartet, die letzten für 2042. Als teuerste Jahre werden die Jahre 2035 bis 2039 eingestuft, wenn jährlich mehr als eine Milliarde Euro als Förderkosten prognostiziert werden. In diesem Zeitraum wird beispielsweise der Betrieb von Wasserstoffkraftwerken bezuschusst.

Der Bund übernimmt die Kosten für Kraftwerke der ersten Säule. Gaskraftwerke, die hier gefördert werden, müssen verpflichtend ab dem achten Betriebsjahr auf Wasserstoff umstellen – spätestens.

Wie hoch sind die Kosten für Stromnutzer?

Die Kosten für neue Gaskraftwerke, die ausdrücklich für die Versorgungssicherheit gebaut werden, sollen über eine Stromumlage refinanziert werden. Laut Entwurf wird mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von etwa 3,3 Milliarden Euro gerechnet, der sich auf einen Zeitraum von 2029 bis 2045 erstreckt.

Dürfen Neubauten auch an Standorten gefördert werden, wo schon jetzt Gaskraftwerke in Betrieb sind?

Ja. Allerdings werden Anlagen, die an einem "qualifizierten Standort" oder auf der grünen Wiese errichtet werden, bevorzugt. Als "qualifizierter Standort" werden Standorte definiert, an denen in den letzten fünf Jahren vor dem Gebotstermin keine gasförmigen Brennstoffe als Hauptenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt wurden.

Damit wird die Vorgabe noch einmal geändert. In den Konsultationspapieren wurde noch vorgeschlagen, die Förderung grundsätzlich auf Standorte zu beschränken, wo Gas in den letzten drei Jahren nicht der Hauptbrennstoff war.

Die Passage war in der Energiebranche auf breite Ablehnung gestoßen. "Offensichtlich sollen primär neue [wasserstofffähige] Gaskraftwerke (offene Gasturbinen ohne Wärmeauskopplung) an bisherigen Kohlekraftwerksstandorten angereizt werden", mutmaßte etwa der Stadtwerkeverband VKU. Die Ausschreibungen schlössen durch ihre Nebenbedingungen KWK-Anlagen sowie fast sämtliche Bestandsanlagen faktisch aus.

Müssen Kraftwerksmodernisierungen eine Effizienzsteigerung von mindestens 20 Prozentpunkte vorweisen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen?

Ja. Eine "wesentliche Effizienzsteigerung" wird verlangt. Heißt: Der elektrische Wirkungsgrad muss um mindestens 20 Prozentpunkte gegenüber der Altanlage gesteigert werden. Das Modernisierungsvorhaben muss zudem eine Investitionstiefe von mindestens 70 Prozent aufweisen.

Der Energieverband BDEW hält eine Effizienzsteigerung um 20 Prozentpunkte bei einer Modernisierung für "so gut wie ausgeschlossen". Gasturbinen seien eine weit entwickelte Technologie. Somit könnten nur noch schrittweise Effizienzsteigerungen erreicht werden.

Sein Alternativvorschlag: einen Mindesteffizienzgrad für verschiedene Anlagentypen vorzugeben. Beispielsweise 35 Prozent für offene Gasturbinen und 55 Prozent für Gas- und Dampfturbinen-Anlagen. "Eine eventuelle Fernwärmeauskopplung ist auf den Wirkungsgrad anzurechnen."

Wie stark werden Anlagenbetreiber bei Ausschreibungen gefördert?

Anlagenbetreiber erhalten den Wert, den sie geboten haben, und nicht pauschal den höchsten Wert, der in der Ausschreibung noch einen Zuschlag erhielt. Dies sei "leicht nachzuvollziehen und einfach in der Projektplanung zu berücksichtigen", heißt es. Der Bund will damit offenbar auch Geld sparen.

Wie hoch sind die Sicherheitsleistungen pro Kilowatt, die Anlagenbetreiber hinterlegen müssen?

Die Sicherheit soll bei 200 Euro pro Kilowatt Nennleistung bleiben. Dadurch sollen mögliche Strafzahlungen abgesichert werden.

Der BDEW hatte empfohlen, die Sicherheitszahlungen deutlich zu senken – auf 70 Euro pro Kilowatt. Aus seiner Sicht ist es für viele kleine Marktakteure nicht möglich, kurzfristig hohe Sicherheiten zu beschaffen.

Wie wird der netztechnische Süden gefasst?

Der Gesetzentwurf orientiert sich weiterhin an Bundesländergrenzen. Demnach umfasst der netztechnische Süden, wo ein Großteil der Kraftwerke gefördert werden soll, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten vorgeschlagen, weitere Unterteilungen vorzunehmen. Die Unterteilung könnte sich beispielsweise an identifizierten Bedarfen für gesicherte Erzeugungsleistung aus Netz- und Systemsicht je Regelzone orientieren.

Wo steht das Kraftwerkssicherheitsgesetz und wird es überhaupt noch vor den Neuwahlen beschlossen?

Noch ist das Gesetz nicht in der Verbände- und Länderanhörung gewesen. Erst danach würde es ins Bundeskabinett und danach in das parlamentarische Verfahren gehen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich zuletzt kämpferisch, dass beim Kraftwerksgesetz noch etwas gehen könnte.

Allerdings dürfte der Koalition die Zeit davonlaufen. Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) zog bereits in Zweifel, dass ein so komplexes Gesetz noch beschlossen werden könne. Auch aus Union und FDP gab es bislang keinerlei Signale, die darauf hindeuten, dass sie ein solches Vorhaben noch vor Neuwahlen über die Ziellinie bringen wollen.

Korrektur: In einer ersten Fassung wurde verneint, dass an Standorten mit bestehenden Gaskraftwerken Neubauten gefördert werden können. Tatsächlich aber soll das laut Entwurf nun möglich sein. Andere Standorte werden aber bevorzugt.

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