Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Aus alt macht saniert neu: Die Verbände sehen beim GEG Luft nach oben.

Bild: © Ingo Bartussek/AdobeStock

Das Bundeswirtschaftsministerium kürzt die Fördersätze für Energieberatungen ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung sollen um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt werden.

Grund für den Sparkurs seien die "haushaltspolitische Gesamtlage", so das Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Zudem sei die Nachfrage nach geförderten Energieberatungen "anhaltend hoch". Eine Kürzung der Fördersätze und der Zuschusshöhen sei "unerlässlich", um möglichst vielen Interessenten eine gute Beratung zu ermöglichen.

Individuelle Sanierungsfahrpläne sind nicht betroffen

Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, etwa für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (etwa Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden.

Nachfrage steigt

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren nach Ministeriumsangaben vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000. (amo)

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