Deutschland

Habeck treibt Vorbereitungen für den Fall einer Gasmangellage voran

Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, können im Ernstfall unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden. Auch eine Enteignung von Energiekonzernen soll bei einer Zuspitzung der Krise kein Tabu mehr sein.
12.04.2022

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Anpassung des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können.

Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden. Die Novelle ging am Dienstag in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
 

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