Blick in den Plenarsaal des Bundesrats.

Blick in den Plenarsaal des Bundesrats.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Der Unmut über das neugefasste Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, bleibt groß. Noch bevor der entsprechende Tagesordnungspunkt im Bundesrat überhaupt aufgerufen war, machte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke seinem Ärger Luft.

Es sei "beschämend", wie "unsauber" und "unsensibel" gearbeitet worden sei, schimpfte der SPD-Politiker. Großer politischer Schaden sei angerichtet worden. Trotz Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren sei das Gesetz "noch immer sozial unausgewogen". Zudem fehle nach wie vor ein schlüssiges Förderkonzept. Woidkes Fazit: "Es braucht weitere Änderungen."

Einen "traurigen Tiefpunkt" in der Geschichte der Gesetzgebung in Deutschland nannte Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann das Verfahren. Es seien weiter viele Fragen offen, sagte der CDU-Politiker.

Das Gebäudeenergiegesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Es zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen.

Gesetz nicht zustimmungspflichtig

Das Gesetz sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden soll. Das Gesetz gilt ab 2024 vorerst nur für Neubaugebiete.

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

Zank um Holzheizungen

Deutlich wurde auch Florian Herrmann, Leiter der bayerischen Staatskanzlei. "Verschleierung, Verunsicherung, Mehrbelastung: Mit diesem durchaus schrillen Dreiklang lässt sich das Gesetz zusammenfassen", sagte der Politiker, dessen Partei, die CSU, mitten im Landtagswahlkampf steckt.

Als "unaufrichtig" bezeichnete Herrmann den Umgang der Bundesregierung mit Holzheizungen. "Diese will Bundesminister [Robert Habeck] nun doch bei der Förderung benachteiligen", sagte er. Denn diese gebe es nur, wenn eine Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage oder eine Wärmepumpe eingebaut würden. Technologieoffenheit und Wettbewerb um die besten Lösungen würden "auf dem Altar ideologischer Diktate geopfert", behauptete er.

Weiteres Verfahren

Tatsächlich wollte dem Antrag der bayerischen Regierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Inkrafttreten des Gesetzes so zu verzögern, am Ende aber kein anderes Bundesland folgen. Auch Woidkes Regierungskoalition, bestehend aus SPD, CDU und Grünen, stimmte dagegen.

Damit machte der Bundesrat den Weg frei. Das Heizungsgesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. (aba/dpa)

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