Neue Unsicherheit rund um das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht den für kommende Woche angepeilten finalen Beschluss des Vorhabens im Bundestag aufhalten.
Er stellte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung, die dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das so genannte Heizungsgesetz untersagen soll, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt, teilte der Oppositionspolitiker mit.
"Last-Minute-Gesetzespaket"
Heilmann argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Das will er im Hauptsacheverfahren klären lassen.
"Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. "Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern."
Ungewöhnliches Verfahren
Die Ampel-Partner hatten wochenlang über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten, insbesondere die FDP hatte Bedenken. Zunächst war der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen.
Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag hatte die Ampel weitere Änderungen vereinbart, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt bereits veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Verschiedene Deutungen
Anfang dieser Woche einigten sich Unterhändler der Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss und baten das Wirtschaftsministerium um Formulierungshilfen für eine Einarbeitung der Veränderungen in das Gesetz. Der neue Entwurf soll spätestens diesen Freitag vorliegen. Hinter den Kulissen war in den vergangenen Tagen zu hören gewesen, dass es zu manchen Punkten durchaus noch verschiedene Deutungen gebe.
Frank Schäffler, einer der lautesten FDP-Rebellen bislang, hatte am Dienstag getwittert, dass die Einigung erst nach Formulierungshilfen des Wirtschaftsministeriums im Detail geprüft werden könne und ein "eventueller Abschluss" in der nächsten Woche erfolgen könne.
"Hunderte Seiten Änderungstexte"
Für kommenden Montag ist eine zweite Sachverständigenanhörung im Energieausschuss angesetzt. Am Mittwoch soll dann der Ausschuss über den Entwurf abstimmen. Am Donnerstag soll der ganze Bundestag und am Freitag der Bundesrat am Zug sein.
"Hunderte Seiten Änderungstexte, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun", beklagte CDU-Kläger Heilmann. Die Ampel-internen "Therapie-Gespräche" ersetzten keine parlamentarische Beratung, sondern seien "verspätete Verhandlungen zur nachträglichen Korrektur ihrer eigenen Gesetzesvorlage".
"Klimapolitischer Super-GAU"
Es gehe ihm nicht um das klimapolitische Ziel des Gesetzes, betonte der CDU-Mann. Am Ende rette er mit seiner Klage womöglich das Vorhaben, indem er eine Sondersitzung des Bundestages mit mehr Vorlauf oder Beratungen nach der Sommerpause herbeiführe.
Er gehe davon aus, dass Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werde. Wenn dieses womöglich in einem Jahr vor Gericht scheitere, sei dies "der klimapolitische Super-GAU". (aba/dpa)



