Es schien am Dienstag lange so, als werde das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag auch weiter nicht offiziell an die Ausschüsse weitergeleitet. Am späten Nachmittag dann die Wendung: Es geht doch weiter. Darauf verständigte sich eine Spitzenrunde der Koalition am Dienstag. Zuvor hatten sich Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in die Verhandlungen eingeschaltet.
Laut Einigungspapier ist nun Folgendes geplant: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetz noch nicht gelten. So sollen ab dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Erste Beratung noch diese Woche
Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen "gleichwertig behandelt werden", heißt es weiter. Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.
Auf Basis der "Leitplanken" sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause dürfte nun nicht mehr viel im Weg stehen.
FDP wollte erkennbare Signale
Die bis dahin anhaltende FDP-Blockade dürfte nicht nur bei der grünen Fraktionschefin Katharina Dröge Stirnrunzeln ausgelöst haben. Denn klar war bereits, dass vor einem finalen Beschluss noch Änderungen vorgenommen werden sollten.
Normalerweise beginne diese parlamentarische Beratung erst nach der ersten Lesung im Bundestag, sagte die Grünenpolitikerin noch am Dienstagmittag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch weitere Schritte nötig. Die kamen offenbar danach.
FDP will Änderungen bei Gasheizungen
FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte ebenfalls am Dienstagmittag betont, das Gesetz müsse "fundamental" geändert werden.
Wirtschaftsminister Habeck zeigte sich daraufhin zunehmend genervt. Es gehe inzwischen um mehr als nur um das Gebäudeenergiegesetz, sagte er. "Die Regierung sollte jetzt schon ihre Regierungsfähigkeit unter Beweis stellen."
EWI-Studie zu GEG-Auswirkungen
Währenddessen machte eine neue Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln, kurz EWI, die Runde. Das Forscherteam untersuchte, welche Auswirkungen das Gebäudeenergiegesetz auf den Wärmemix in Wohngebäuden haben würde.
Im ersten Szenario würden Netzbetreiber zusätzliche Garantien für die künftige Versorgung neuen Gasheizungen übernehmen. Im zweiten Szenario würden einerseits mehr Wohngebäude an bestehende Wärmenetze angeschlossen und andererseits vermehrt neue Wärmenetze aufgebaut werden. Und im dritten Szenario würden Garantien für eine Wasserstoffversorgung nur in Ausnahmefällen übernommen und primär bestehende Wärmenetze verdichtet werden, sodass Wärmepumpen häufig die zentrale Erfüllungsoption sind.
Drei Szenarien
Das Ergebnis: In den betrachteten Szenarien würde die Zahl der Wärmepumpen von einer Million im Jahr 2020 auf bis zu 6,3 Millionen im Jahr 2030 steigen. Die Zahl der Wärmenetzanschlüsse könnte von 1,3 Millionen auf bis zu 2,2 Millionen nach oben gehen, wenn über die Bestandsverdichtung hinaus neue Wärmenetze aufgebaut würden. Und die Anzahl der Öl- und Gasheizungen könnte um bis zu 30 Prozent sinken.
Die Autoren betrachteten zudem kritische Erfolgsfaktoren. Demnach erhöhten steigende Sanierungstätigkeit und Installationen von Wärmepumpen den Handwerksbedarf. Aktuelle Projektionen deuteten bis 2030 auf stagnierende Kapazitäten hin, was zu höheren Kosten und längeren Wartezeiten führen könnte.
Kommunale Wärmeplanung
Auch der Zeitrahmen der kommunalen Wärmeplanung könnte die Umsetzung erschweren, schreiben die Autoren. "Die Garantien für zukünftige Wärmenetzanschlüsse und Wasserstoffversorgung sollen gemäß GEG-Entwurf bereits ab 2024 erforderlich sein", wird Max Gierkink, Manager am EWI, zitiert.
Die Voraussetzung für diese Garantien seien in der Regel aber kommunalen Wärmepläne, die nach aktuellem Stand des entsprechenden Gesetzesentwurfs erst bis Ende 2026 für Großstädte beziehungsweise 2028 für Kleinstädte vorliegen würden. Der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung ist übrigens noch in der Verbändeanhörung, hat also den Weg zur ersten Lesung noch vor sich. Noch mehr Gelegenheit, Neues über das Gesetzgebungsverfahren im Bund zu lernen. (aba/dpa)
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