Deutschland

Hessen beschließt neue Förderkonditionen für Biomasseanlagen

Das hessische Umweltministerium will die Wärmerzeugung aus Biomasse finanziell attraktiver machen. Eine überarbeitete Förderrichtlinie soll dabei helfen.
10.07.2018

Im Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) der ESWE Bioenergie GmbH werden jährlich rund 90000 Tonnen Alt- und Gebrauchsholz verfeuert.

Hessen will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels stellt die energetische Nutzung von Biomasse dar. Schon heute macht die Bioenergie rund 85 Prozent der regenerativen Wärmerzeugung des Landes aus. Damit der Ausbau von entsprechenden Anlagen weiter vorankommt, hat das Landesumweltministerium die Förderrichtlinie für Biomasseanlagen überarbeitet.

Bisher wurden Anlagen erst ab einer Größe von 50 kW unterstützt, nach der überarbeiteten Fassung sind nun auch Anlagen mit einer Leistung von 30 kW förderungsfähig. Für kommunale Projekte gelten Sonderregeln: Sie können sich nach wie vor mit Erzeugungsanlagen ab 101 kW bewerben, erhalten fortan aber eine Förderquote in Höhe von 40 Prozent – maximal werden 200 000 Euro der Investitionskosten übernommen. Zuvor lag die Förderquote „nur“ bei 30 Prozent für Städte und Kommunen. Alle Zuschüsse können zusätzlich zu einer Bundesförderung beantrag werden.

Bei Pilotanlagen ist ein Zuschuss bis 50 Prozent möglich

Neu hinzugekommen ist die Subventionierung der stofflichen Verwertung von Biomasse. Für Pilot- und Demonstrationsvorhaben sind Investitionskostenzuschüsse von maximal 50 Prozent vorgesehen. Dazu muss ein möglicher, kommerzieller Erfolg in mustergültigen Anlagen nachgewiesen werden.

Was sich nicht geändert hat, ist der Zuschuss für neue Anlagen bis 100 kW: Mit 80 Euro pro kW installierter Leistung können Bewerber bei einer Pelletfeuerungsanlage rechnen; bei einem Holzhackschnitzelkessel oder einem emissionsarmen Scheitholzkessel belaufen sich die Zuschüsse weiterhin auf 2000 bis 3500 Euro. (ls)