Zehn Kommunalversorger sowie der Düsseldorfer Ökoenergieanbieter Naturstrom halten in der juristischen Auseinandersetzung um die Freigabe des Eon/RWE-Deals den Druck weiter hoch. Nach bereits zwei eingereichten Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg sowie einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im vergangenen Oktober kritisieren die Unternehmen nun in einem der ZfK vorliegenden zweiten offenen Brief an Altmaier in erster Linie die Streithilfe der Bundesregierung in dem laufenden Verfahren vor dem EuG zugunsten der Energiekonzerne Eon und RWE.
Dabei stehe die aus dem inzwischen vorliegenden Streithilfeschriftsatz hervorgehende Begründung der Bundesregierung im Widerspruch zu dem bisher gegenüber Öffentlichkeit, Parlament und den Stadtwerken selbst geäußerten Argumenten. Bisher sei immer auf einen „rein formalen Klärungsbedarf“ hingewiesen worden. So habe die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen vom November vergangenen Jahres erklärt, maßgeblicher Grund für den Streitbeitritt sei, dass „die Verfahren grundsätzliche Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden im Bereich der Fusionskontrolle“ berührten. Es würden keine energie- oder industriepolitischen Interessen verfolgt.
"Es gelten andere Regeln für die größten Unternehmen"
Doch in dem jetzt vorliegenden Streithilfeschriftsatz nehme die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Wettbewerbssituation einen viel größeren Raum ein als formale Zuständigkeitsfragen von europäischen und nationalen Kartellbehörden. Herausgestrichen werde in der Argumentation vor allem, warum die Transaktion den Wettbewerb nicht gefährde und die Position von RWE in der Stromerzeugung unbedenklich sei.
Dieses widersprüchliche Agieren sei nicht nachvollziehbar, kritisieren die Energieversorger in dem Schreiben an Altmaier. Es sei ein „Affront gegen die vielen kleinen und mittleren Versorger, die sich tagtäglich dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt stellen und dann feststellen müssen, dass für die größten Unternehmen anscheinend andere Regeln gelten“, heißt es in dem Schreiben. Die Bundesregierung solle sich aus dem Verfahren zurückziehen. Unterzeichnet ist der Brief von den Chefs der Kommunalversorger Eins Energie in Sachsen, Thüringer Energie AG, Enercity, GGEW, Leipziger Stadtwerke, Mainova, EVH, Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, GWS Stadtwerke Hameln, SachsenEnergie AG sowie der Naturstrom AG. Eine Kopie des Briefes wurde an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschickt.
VKU-Chef Liebing: Bauen auf Korrektur durch die Gerichte
Der VKU habe im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorger vorgebracht und gehöre zu den Unterstützern des ersten offenen Briefes im Herbst letzten Jahres, der den Streitbeitritt der Bundesregierung auf Seiten der beiden Konzerne für einen Teil des Verfahrens kritisierte, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der ZfK. „Dass die Bundesregierung offenbar nicht nur formal, sondern nun auch inhaltlich argumentiert, irritiert. Auch wenn wir als Verband nicht unmittelbare Prozessbeteiligte sind und damit auch nicht Unterzeichner sämtlicher Schreiben, unterstützen wir inhaltlich den Weg der klageführenden Unternehmen und bauen auf eine Korrektur durch die Gerichte“, betonte Liebing. (hil)



