Bundesarbeitsminister Heil will mit dem Gesetzentwurf helfen, „Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern“.

Bundesarbeitsminister Heil will mit dem Gesetzentwurf helfen, „Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern“.

Bild: © Kay Nietfeld/dpa

Arbeitnehmer sollen nach einem neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) leichter regelmäßig von einem Ort ihrer Wahl aus arbeiten können. Ein ursprünglich angedachtes Recht auf Homeoffice ist aber nicht mehr geplant. Heils Entwurf für das „Mobile Arbeit Gesetz“ ging am Montag in die Abstimmung innerhalb der Regierung, wie die Deutsche Presse-Agentur nach Angaben mehrerer Medien aus Koalitionskreisen erfuhr.

Die Beschäftigten sollen das Recht bekommen, einen Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern. Arbeitgeber sind dem Gesetzentwurf zufolge dazu verpflichtet, auf die gewünschte Ausgestaltung der mobilen Arbeit einzugehen. Lehnen sie den Antrag ab, sollen sie dies spätestens nach zwei Monaten begründet schriftlich mitteilen müssen.

Steuererleichterungen noch in diesem Jahr?

Finanzpolitiker der großen Koalition verhandelten parallel dazu über steuerliche Erleichterungen für Beschäftigte, die wegen Corona ins Homeoffice wechseln müssen. Konkret geht es um eine sogenannte Homeoffice-Pauschale, die bei der Steuer geltend gemacht werden kann und somit die Steuerlast senkt. Nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Lothar Binding, soll diese fünf Euro pro Heimarbeitstag betragen, aber maximal 500 Euro im Jahr. Die Regelung soll demnach zunächst auf zwei Jahre befristet werden.

„Im Moment ist es so, dass sich die steuerlichen Absatzmöglichkeiten fürs Homeoffice auf ein festes Arbeitszimmer beziehen. Aber wer hat das schon? Das sind die wenigsten“, sagte Heil am Montag: Eine Pauschale sei ein unkomplizierter Weg.

Kaum Mehrkosten für den Bund
      
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwartet keine hohen Mehrkosten dadurch. „Das wird überschaubar sein“, sagte er laut der dpa-Meldung am Montag vor einer Videokonferenz mit den Finanzministern der Eurogruppe. Scholz verwies auf einen Einspareffekt an anderer Stelle, wenn Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten, etwa keine Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich mehr geltend machen könnten. Unklar blieb am Montag, ob die Regelung schon für das laufende Jahr gelten soll. Der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm sagte der Deutschen Presse-Agentur, man befinde sich noch in der Abstimmung.

Die Steuerpläne wurden vom Bund der Steuerzahler und auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, durch Corona seien unzählige Beschäftigte gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. Das bringe zusätzlichen Aufwand mit sich, etwa um die eigene Wohnung umzugestalten, so dass Büroarbeit dort überhaupt möglich sei. Hoffmann forderte auch eine Beteiligung der Arbeitgeber: „Sie müssen für eine angemessene Ausstattung im Homeoffice sorgen, so dass gute und sichere Arbeit auch zu Hause möglich ist. Das deckt auch die Steuerpauschale nicht ab.“
         
Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice

Von der Arbeitgeberseite gab es am Montag unterdessen Zustimmung für Änderungen, die Heil an seinem „Mobile Arbeit Gesetz“ vorgenommen hat. Der Arbeitsminister hatte schon Anfang Oktober einen Entwurf präsentiert. Den hatte aber das Bundeskanzleramt nicht für die Ressortabstimmung freigegeben. Ursprünglich wollte Heil, dass Beschäftigte 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dies ist nach dem der dpa vorliegenden Entwurf nicht mehr geplant.

„Der jetzt vorgelegte Vorschlag verzichtet auf einen bürokratischen Rechtsanspruch und vermeidet so unnötige Konflikte im Betrieb“, sagte der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter.

Geregelt werden sollen mit dem Gesetzentwurf auch versicherungsrechtliche Fragen. „Künftig genießen Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte“, heißt es darin. Auch das Zurücklegen des Weges nach und von Kinderbetreuungseinrichtungen soll bei einer Tätigkeit im Haushalt erfasst werden. (dpa/hp)

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