Impfstatus: VKU-Chef Liebing fordert Auskunftsrecht des Arbeitgebers
„Leider beantwortet der Gesetzesentwurf nicht die Frage, ob ein Arbeitgeber das Recht hat, den Impf- oder Genesenenstatus seiner Arbeitnehmer zu erfahren. Angesichts der derzeitigen pandemischen Lage führt das zu Rechtsunsicherheit, ineffizienten Arbeitsabläufen und letztlich auch zu einem deutlich schlechteren Schutz vor vermeidbaren Ansteckungen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing der ZfK.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert deshalb für seine Kommunalversorger ein entsprechendes Auskunftsrecht. Ein Brief mit einem entsprechenden Appell verschickte der VKU am Donnerstag an die Fraktionsvorsitzenden des Ampel-Koalitionäre sowie an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU). „Es ist unverständlich, dass dieser Nachweis für jeden Restaurant- oder Museumsbesuch verlangt werden kann, während ein Arbeitgeber ihn nicht erfragen darf“, so Liebing weiter.
Kritik an derzeitiger Rechtslage
Dieses Dilemma bestehe besonders bei kommunalen Unternehmen mit ihrer Verantwortung für kritische Infrastrukturen. „Damit Strom, Gas, Wärme und Wasser jederzeit verfügbar sind und Abwasser und Abfall verlässlich entsorgt werden, müssen gerade kommunale Unternehmen darauf achten, ihre Mitarbeiter keinen unnötigen Infektionsrisiken auszusetzen und den Impfstatus ihrer Mitarbeiter bei der Betriebsorganisation zu berücksichtigen“, betonte Liebing. Dies werde durch die derzeitige Rechtslage unnötig erschwert.
„Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren bietet die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen und damit auch weiterhin die Daseinsvorsorge zu sichern. Ein weiteres Abwarten scheint hier nicht mehr vertretbar“, heißt es in dem Brief des Verbandes an die Fraktionschefs. (hil)