Deutschland

Innogy-Deal: Bundeskartellamt will prüfen

RWE und Eon könnten möglicherweise Besuch vom Bundeskartellamt bekommen. Die Aufteilung von Innogy wird zum Gegenstand der Überprüfung. Die Bundesregierung sieht derweil keinen Anlass, einzugreifen.
18.04.2018

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, meldet nach dem Beschluss von RWE und Eon, den gerade zwei Jahre alten Versorger Innogy unter sich aufzuteilen, Prüfbedarf an. Dass die aufsehenerregende Einigung der beiden im DAX vertretenen Energiekonzerne prinzipiell durch die Kartellwächter der EU zu prüfen ist, ficht ihn dabei nicht an. Er hält es vielmehr für gut möglich, dass die bundesdeutschen Kartellwächter „in Teilbereichen zuständig“ sind. Mundt wörtlich: „Man wird es sich zu gegebener Zeit vielleicht einfach ansehen müssen.“

Vor allem geht es Mundt um die Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Stromerzeugung. Der Marktanteil von RWE liegt in dieser Sparte in Deutschland schon jetzt bei 33 Prozent, und RWE hat außerdem Interesse an weiteren Zukäufen geäußert. Auch der neue aufgestellte Eon-Konzern wird in dieser Sparte über erhebliche Marktmacht verfügen: etwa 28 Prozent der entnommenen bundesweit Strommenge würden durch seine Netze fließen, wenn die Mengen auf gleichem Niveau bliebe oder linear verändern würde.

Bundesregierung verhält sich neutral

Im Bundestag hat sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für den Innogy-Deal interessiert. Sie stellte deswegen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Aus der Antwort ergibt sich, dass die Bundesregierung über die Neuordnung bei Eon und RWE – und vor allem über die Aufteilung von Innogy – nicht vorab informiert war. Die Bundesregierung enthält sich zudem aller Kommentare zu dieser Übernahme. Auch die mögliche Gefahr einer zu großen Konzentration bei der Stromproduktion möchte Berlin nicht kommentieren: Das seien unternehmerische Entscheidungen, für die die Bundesregierung „keine belastbare Einschätzungen“ geben könne.

Die zuständige Prüfungsinstanz seien, so die Bundesregierung, die Kartellbehörden. Allerdings sei noch kein Vorgang zu dieser Fusion anhängig. Ob RWE und Eon also Besuch von den Kartellwächtern erhalten, scheint demnach tatsächlich noch nicht gesichert. Bezüglich der Frage, ob sich eine Erhöhung des Strompreises durch die Neuordnung bei RWE und Eon ergeben könne, mussten sich die Fragesteller von den Grünen sagen lassen, dass 1.400 unterschiedliche Stromanbieter in Deutschland am Markt aktiv seien – je nach Wohnort liege die Auswahlmöglichkeit zwischen 50 und 100 Anbietern. Die oft gestellte Frage, ob denn die mannigfaltigen Verpflichtungen, die sich auch nach Betriebsende von Kernkraftwerken und Kohlemeilern für Eon und vor allem RWE ergäben, eventuell nun nicht mehr zu erfüllen seien, verneinte die Bundesregierung: hier sei keine Gefahr erkennbar. (sig)