Betreiber moderner Steinkohlekraftwerke wollen mit einem Kompromissvorschlag den Streit rund um das Kohleausstiegsgesetz beenden und Gerichtsverfahren verhindern. Dies geht aus einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hervor. "Wir wollen und werden den Weg in eine sauberere Energiezukunft gerne weitergehen. Doch dafür benötigen wir eine faire Transformationsregelung für die getätigten Investitionen", heißt es dem Brief.
Konkret wird der Aufbau einer Sicherheitsreserve gefordert, in die junge Steinkohlekraftwerke aufgenommen werden und die über die Netzentgelte finanziert werden soll. Die Betreiber drängen aber auch auf staatliche Entschädigungen für die jungen Kraftwerke aus dem Haushaltsbudget.
Vermerk "Änderungsbedarf Kohleausstiegsgesetz"
Die Allianz umfasst sieben junge Steinkohlekraftwerke, die erst 2013 oder später in Betrieb genommen worden sind. Die Anlagen haben zusammen rund 6000 Megawatt (MW) Leistung, bzw. stehen für rund 30 Prozent der deutschen Steinkohlekapazitäten. Neben Trianel und der Steag gehören auch Vattenfall, Onxy Power, GKM, EnBW und RWE zu den Unterzeichnern des Vorstoßes.
In einem der ZfK vorliegenden Vermerk "Änderungsbedarf Kohleausstiegsgesetz" haben die Unternehmen ihre Vorschläge in vier Punkten zusammengefasst. Die Kohlekommission habe schließlich Entschädigungen für alle vorzeitigen Stilllegungen sowie eine besondere Behandlung von höchstens 25 Jahre in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcken empfohlen. In der Anlageklasse junger Steinkohlekraftwerke sei deshalb auf Grundlage einer kalkulatorischen Abschreibung eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Entschädigung nach nur 20 Betriebsjahren angemessen. Die konkrete Höhe der Entschädigung je Kilowattstunde Kapazität lassen die Betreiber in ihrem Papier offen.
Kompensation an Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft anlehnen
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit könnten die jungen Steinkohlekraftwerke zudem optional in eine Energiewende-Reserve überführt werden. Diese Reserve könne als gesicherte Leistung in den Jahren 2030 bis 2038 einen Beitrag zur Versorgungsicherheit leisten und in der Übergangszeit den Zubau sonst benötigter neuer fossiler Kraftwerke ersetzen. Die Kompensation sollte an die Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft angelehnt sein und dementsprechend über die Netzentgelte finanziert werden.
Wie hoch sich bei Berücksichtigung aller jungen Kraftwerke in einer Energiewende-Reserve die Netzentgelte erhöhen würden, wird offen gelassen. Die Bundesregierung hat eigentlich für diese Transformationsphase der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Gesamtkampazität von 17 GW vorgesehen.
KWK-Förderung, Kohleersatzbonus und KWK-Deckel erhöhen
Anstelle einer Stilllegung könne aber auch die Umrüstung von Steinkohlekraftwerken auf CO₂-neutrale (Biomasse) oder CO₂-arme Brennstoffkonzepte einschließlich ergänzende Wasserstofflösungen erfolgen, heißt es weiter. Auch mit Blick auf die Systemkosten und den Bedarf an gesicherter Leistung sei es im gesamtwirtschaftlichen Interesse, die vorhandenen Anlagen soweit wie möglich in diesem Sinne umzustellen. Die Kosten dafür seien aus dem Bundeshaushalt (Umrüstung) und ggf. über gesonderte Förderinstrumente zu bestreiten.
Schließlich könne die Umrüstung von KWK-Anlagen von Steinkohle auf Gas und andere CO₂-arme Energieträger das Erreichen der Klimaziele mit Beiträgen zur Versorgungssicherheit auf der Strom- und Wärmeseite verbinden. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) solle dazu angepasst, insbesondere müssten die KWK-Förderung, Kohleersatzbonus und der KWK-Deckel erhöht und die Fristen verlängert werden. Dieser Weg sichere gleichzeitig die Wärmeversorgung langfristig ab. Bei einer Verteilung der Umbaukosten auf den im KWKG vorgesehenen Förderzeitraum würde sich der KWK-Zuschlag erhöhen. In welcher Höhe wird gleichfalls offen gelassen.
Gesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden
Das Schreiben ging auch an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Ralph Brinkhaus (Union) und Rolf Mützenich (SPD). Am kommenden Montag findet im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz statt. Parallel zur Steinkohle-Allianz forderte am Freitag DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell Nachbesserungen am Konzept zum Kohleausstieg. "Moderne Steinkohlekraftwerke ohne Entschädigungen einfach abzuschalten, wäre ein harter Schlag für die betroffenen Kommunen und würde bedeuten, den Wandel auf dem Rücken der Beschäftigten umzusetzen", erklärte Körzell, der Mitglied der Strukturwandelkommission war.
Das Kohleausstiegsgesetz soll noch bis zur Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Es sieht einen konkreten Fahrplan für das vorzeitige Abschalten von Kohlekraftwerken vor. Steinkohle-Betreiber sollen sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht – dies stößt auf breite Kritik von Betreibern. (hoe/hil)



