Deutschland

Kabinett beschließt Änderungen für Offshore-Ausbau

Die Bundesregierung hat heute die Grundlage für einen ambitionierten Windkraftausbau auf See geschaffen. Teil dessen ist auch die umstrittene zweite Gebotskomponente im Ausschreibungsverfahren.
03.06.2020

Der Gesetzesentwurf für einen ambitionierteren Windkraftausbau auf See hat seine Tücken im Detail. Der geplante Ausschreibungsmechanismus erntet massive Kritik.

Mit der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist nicht nur die Erhöhung des Ausbauziels für 2030 beschlossen, sondern auch ein neuer Mechanismus zur Differenzierung von 0-Cent-Geboten im Ausschreibungsverfahren.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lobte den Entwurf seines Ministeriums in Anbetracht der Klimaziele: "Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Mit 20 Gigawatt im Jahr 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen."

Spekulatives Bieten wird weiter befördert

Erstmals wurden auch 40 GW als Zielgröße für 2040 festgelegt. Doch die Branche sieht den beschlossenen Gesetzesentwurf kritisch, wie einmal mehr VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betont: Gut gedacht sei noch nicht gut gemacht. "So etwa sorgt das Verfahren, das im Falle von Nullgeboten bei Ausschreibungen greifen soll, weiter für spekulatives Bieten, auf das sich nur große Akteure einlassen können. Dies würde die Akteursvielfalt im Bereich der Windenergie auf See noch weiter einschränken."

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei mehreren 0-Cent-Geboten, wie sie in den kommenden Ausschreibungsrunden erwartet werden, eine zweite Gebotskomponente zur Unterscheidung eingeführt werden soll. Dazu soll die Bundesnetzagentur ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren mit meh-reren Gebotsrunden durchführen, das Bietern erlaubt, auch die Zahlungsbereitschaft ihrer Wettbewerber wahrzunehmen, so dass das erfolgreiche Gebot nicht höher als notwendig ausfällt.

Differenzverträge als Lösung

Der VKU sieht das, ähnlich wie andere Branchenverbände, kritisch: Für Stadtwerke, die sich auch zukünftig beim Ausbau der Windenergie auf See engagieren wollen, sei der Gesetzentwurf eher eine Hürde als eine Brücke für weitere Investitionen. Damit auch dieser Bereich der Energiewende etwa für Stadtwerke und kleine Akteure wieder interessant wird, wäre es anstelle des geplanten Mechanismus besser, wenn sich die Gebote an den tatsächlichen Stromgestehungskosten und nicht an unsicheren Strompreisprognosen orientieren. Eine Möglichkeit dafür sei, über sogenannte Contracts for Difference die Stromerlöse abzuschöpfen, die über den anzulegenden Wert hinausgehen. 

Das Branchennetzwerk für die Windenergie (WAB) schließt sich dem VKU an und schlägt zudem die Ausschreibung freier Netzkapazitäten vor, um einen "Ausbaustop" zu vermeiden: "Die Bundesregierung sollte jetzt ihr Koalitionsvertrags-Versprechen einlösen und kurzfristig eine Ausschreibung unter anderem für freie Netzkapazitäten starten, die sonst über mehrere Jahre ungenutzt blieben. Der Löwenanteil der neuen Offshore-Windparks soll erst in mehreren Jahren gebaut werden. Offshore-Wind kann in Deutschland wieder für mehr Beschäftigung sorgen, wenn kleine und mittlere Unternehmen in diesem politisch regulierten Markt bis dahin eine faire Chance erhalten." (ls)