Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) geeinigt. Damit soll erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden.
Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energieimportabhängigkeit zu senken. Ebenfalls soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden.
Mehr Zeit für Klimaschutzziele
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Regelungen für ganz unterschiedliche Adressaten und sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig die Abwärme von Rechenzentren besser nutzen sollen und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Die in der EED verankerte Vorbildfunktion für die öffentliche Hand soll künftig durch eine gesonderte Einsparverpflichtung für öffentliche Stellen umgesetzt werden.
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung frühzeitig an der nationalen Umsetzung der derzeit auf EU-Ebene verhandelten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) arbeitet“, stellt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), fest. Das verschaffe Deutschland mehr Zeit, um seinen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten europäischen Energie- und Klimaschutzziele leisten zu können.
„Gründlichkeit vor Schnelligkeit“
Aber auch hier müsse gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Der VKU spricht sich gegen starre Einsparverpflichtungen aus und warnt auch vor einer Wettbewerbsverzerrung.
Wichtig sei, dass der Energiedienstleistungsmarkt wettbewerblich weiterentwickelt wird, so Liebing. Für die im Entwurf vorgesehene Reduktionsverpflichtung sollte auf Bundesebene der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz weiterentwickelt werden.
Zu starre Vorgaben
Die kommunalen Unternehmen unterstützten bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidierten jedoch laut Liebing erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung.
Alleine die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Energieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. "Das Gesetz blendet diesen Zielkonflikt vollständig aus. Die Vorgaben müssen daher realistisch gestaltet werden", so Liebing. Der VKU hat dazu dem Gesetzgeber Vorschläge unterbreitet.
Konkrete Umsetzungspflichten nötig
Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen sei richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit, kommentiert Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die Regelungen seien allerdings nicht ausreichend, um die geltenden, ambitionierten Ziele zu erreichen oder künftige, noch ambitioniertere Ziele zu erfüllen.
Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gebe es davon nur wenige, so Kuhlmann. Positiv sei die verpflichtende Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen bei größeren Energieverbrauchern, denn das schaffe Transparenz und sei häufig der erste Schritt zu eigenen Aktivitäten. (hp)



