Es sieht aus, als würde die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen den Bundestag in den nächsten beiden Sitzungswochen passieren.

Es sieht aus, als würde die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen den Bundestag in den nächsten beiden Sitzungswochen passieren.

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Gastbeitrag
Ilmari Lastikka,
Global Head of Policy and Regulatory Affairs
STX Group

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz schlägt in der Klimapolitik einen betont pragmatischen Kurs ein. Ein Bruch mit den bestehenden Zielen ist dabei ebenso wenig zu erkennen wie eine grundlegende Neuausrichtung – wohl aber eine Verschiebung der Prioritäten. Die deutsche Umwelt- und Klimapolitik war in den vergangenen Jahrzehnten von wechselnden Leitlinien geprägt, teils ambitioniert, teils zurückhaltend. Diese Uneinheitlichkeit hat die Diskussion um Deutschlands Rolle innerhalb des europäischen Green Deals maßgeblich mitgeprägt – und dürfte sie auch künftig begleiten.

Deutschland bleibt formell den europarechtlichen und nationalen Zielmarken verpflichtet: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 sowie Klimaneutralität bis 2045. Die Umsetzung der dritten EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED III) sowie die Weiterentwicklung des Emissionshandels im Inland sind weiterhin vorgesehen. Doch das neue Kabinett setzt stärker auf Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Innovationskraft, unter anderem durch Wasserstoff und Kernfusion.

"Die Koalition bekräftigt ihren Willen, die Energiewende fortzusetzen – wenn auch unter veränderten Vorzeichen."

In diesem Zusammenhang sorgte eine Äußerung des Bundeskanzlers zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) für Irritation. Mit dem Vorschlag, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form zu überarbeiten und regulatorisch abzumildern, setzt Merz einen Kontrapunkt zu den Vereinbarungen der Koalition – und eröffnet eine Debatte über Deutschlands Einfluss auf die europäische Nachhaltigkeitspolitik. Ungeachtet dessen bekräftigt die Koalition ihren Willen, die Energiewende fortzusetzen – wenn auch unter veränderten Vorzeichen.

Geplant sind der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien, Investitionen in Speichertechnologien und neue Finanzierungsinstrumente, um den schleppenden Fortschritt der vergangenen Jahre zu überwinden. Erklärtes Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar zu verkürzen. Rückendeckung erhält die Bundesregierung durch den jüngst verabschiedeten Infrastruktur- und Klimafonds im Umfang von 500 Milliarden Euro. Parallel dazu soll der Aufbau neuer Gaskraftwerke mit bis zu 20 Gigawatt Leistung eine flexiblere Stromversorgung gewährleisten – ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg aus der Kohleverstromung.

Auch im Verkehrssektor kündigt sich eine Neugewichtung an. Angesichts des EU-Beschlusses zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ab 2035 verfolgt die Bundesregierung einen technologieoffenen Ansatz. Nicht allein die Elektromobilität, sondern auch Biokraftstoffe, synthetische Treibstoffe und wasserstoffbasierte Antriebe sollen berücksichtigt werden. Dazu gehören der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, steuerliche Anreize für E-Fahrzeuge und eine Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw. Ähnlich gelagert ist die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes, bei der weniger auf ordnungsrechtliche Vorgaben als auf Flexibilität und Technologievielfalt gesetzt wird – mit offenem Ausgang für die angestrebten Emissionsminderungen.

Diese Linie der Offenheit prägt auch andere Felder der Klimapolitik. So befürwortet die Bundesregierung den Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie internationale Kompensationsprojekte, deren Anrechnung auf nationale Klimaziele ermöglicht werden soll. Gleichzeitig sind Entlastungen für Haushalte und Unternehmen geplant: geringere Netzentgelte, der Wegfall von Umlagen und erweiterte Förderprogramme für energieintensive Branchen zählen zum angekündigten Maßnahmenpaket.

"Neben der Rhetorik der Innovation und Effizienz lassen sich erste Anzeichen einer politischen Neujustierung erkennen."

Doch neben der Rhetorik der Innovation und Effizienz lassen sich erste Anzeichen einer politischen Neujustierung erkennen. So wurde die Zuständigkeit für zentrale Fragen der Klimapolitik aus dem Bundeswirtschaftsministerium herausgelöst. Bundeskanzler Merz selbst hat betont, dass andere Themen – etwa die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit – künftig stärker in den Fokus rücken sollen. In Bereichen wie Wärmeversorgung und Mobilität ist mit einer Lockerung regulatorischer Anforderungen zu rechnen – unter dem Vorzeichen des Bürokratieabbaus. Welche praktischen Konsequenzen dies für bestehende Gesetzeswerke hat, bleibt abzuwarten.

Fest steht: Die übergeordneten Ziele bleiben bestehen, doch der Weg dorthin wird mit größerer wirtschaftlicher Rücksichtnahme beschritten. Die Bundesregierung setzt auf marktwirtschaftliche Hebel, technologieoffene Förderung und eine strategische Flexibilität, die klassische Instrumente der Umweltpolitik zum Teil neu gewichtet. Lösungen wie Biogas, Biomethan und alternative Antriebe bleiben integraler Bestandteil des künftigen Instrumentariums. Und auch wenn die Dynamik der Energiewende sich verlangsamt haben mag, ist ihr Fortgang keineswegs infrage gestellt – nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Marktkräfte, die Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin attraktiv erscheinen lassen.

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